Silvesterrakete: Gruppendruck reicht für Haftung

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THEMENBILD: NEUJAHR / FEUERWERK(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Schadenersatz. Nach dem misslungenen Abschuss einer Rakete muss auch ein Mann zahlen, der bei der Aktion nur daneben stand.

Linz. Das organisierte Zusammenwirken mehrerer Menschen kann viel Positives bewirken. Deshalb regelt der Gesetzgeber zum Beispiel Offene Gesellschaft, Verein und Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Richten aber Mitglieder einer auch spontan gebildeten Gruppe Schaden an, können alle ihre Mitglieder ersatzpflichtig werden. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Silvester naht und damit die Zeit der privaten Feuerwerke. Am 31. Dezember 2013 wurde der später Beklagte und eine weitere Person während einer Silvesterparty vom Käufer von Feuerwerksraketen eingeladen, mit ins Freie zu gehen, um diese Raketen abzuschießen. Als Startvorrichtung diente ein Sechserträger mit schon leeren Bierflaschen. Zwei Raketen stiegen in den Nachthimmel, eine abgefeuert vom später Beklagten, eine vom Käufer all dieser Raketen. Dann steckte die weitere Person eine vom Käufer mitgenommene Rakete in eine leere Bierflasche und zündete sie.

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