Erwachsenenschutz: Brinek ortet Defizite bei Qualitätssicherung

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Brinek zieht ein halbes Jahr nach dem Übergang von der Sachwalterschaft zum Erwachsenenschutz eine erste Zwischenbilanz: Sie sieht eine „gute Dynamik“, vermisst aber Verbesserungen bei der Auswahl von Anwälten und Notaren als Vertretern.

Wien. Zum Jahreswechsel ist es genau ein halbes Jahr her, dass das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten ist: Unterstützung statt Bevormundung ist das Motto der Neuregelung, mit der die alte Sachwalterschaft – zumindest begrifflich – abgelöst worden ist. Gertrude Brinek, als Volksanwältin eine der treibenden Kräfte hinter der Reform, zeigt sich im Interview mit der „Presse“ überzeugt, dass das Gesetz im öffentlichen Bewusstsein gut angekommen sei. Defizite ortet Brinek noch bei der Qualitätssicherung von Anwälten und Notaren, die vor allem im städtischen Bereich vielfach die Aufgabe der Vertretung hilfsbedürftiger Menschen übernehmen.

Mit der Reform wurde eine feinere Abstufung zwischen der ganz autonomen Vorsorgevollmacht und der neuerdings auf drei Jahre befristeten gerichtlichen Erwachsenenvertretung (der bisherigen Sachwalterschaft) geschaffen. Damit soll die Vertretung auf das jeweils unbedingt Erforderliche beschränkt bleiben, um die Betroffenen nicht zu entmündigen. „Das beginnt damit, sich in einer guten Dynamik zu etablieren“, sagt Brinek. „Ich hoffe, dass wir diesen Drive nicht verlieren und dass es nicht einen Rückfall gibt im Bewusstsein nach dem Motto: Das hat alles nur einen neuen Namen, und in Wirklichkeit ist nichts dahinter.“

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