Was muss der Staat mindestens sichern?

(c) Clemens Fabry
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Am 21. Jänner findet das nächste Rechtspanorama am Juridicum statt.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof hat die Grenzen vorgegeben, die der Gesetzgeber bei Einschränkungen der Mindestsicherung einhalten muss, die Koalition will diese Grenzen möglichst ausreizen. Was muss der Staat also mindestens sichern, welche Unterscheidungen darf, muss oder sollte er treffen? Damit beschäftigt sich ein Rechtspanorama am Juridicum, das die Universität Wien und „Die Presse“ heute in 14 Tagen gemeinsam veranstalten.
Es diskutieren: Barbara Kolm, Präsidentin vom Friedrich August von Hayek Institut, Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser sowie die Professoren der Uni Wien Wolfgang Mazal (Arbeits-, Sozialrecht), Christoph Reinprecht (Soziologie) und Ewald Wiederin (Staats-, Verwaltungsrecht). Am 21. 1. ab 18 Uhr im Dachgeschoß des Wiener Juridicums.

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