Die Neos beantragen im Nationalrat ein Verbot für VfGH-Mitglieder, andere Berufe auszuüben.
Wien. Michael Rami ist nicht nur Verfassungsrichter. Er ist auch Rechtsanwalt, und als solcher vertrat der Medienrechtsexperte am Montag FPÖ-Innenminister Herbert Kickl in einem Zivilprozess gegen den Abgeordneten Peter Pilz.
Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak nimmt das zum Anlass, um im Nationalrat eine Gesetzesänderung zu beantragen. Verfassungsrichtern soll verboten werden, einer weiteren Beschäftigung nachzugehen. „Die obersten Hüter der Verfassung müssen ihrer Aufgabe voll und ganz nachgehen können. Das Wachen über die Verfassung muss hauptberuflich erfolgen“, sagt Scherak zur „Presse“.
Unter Verfassungsrichtern ist es üblich, einem weiteren Job wie etwa als Anwalt nachzugehen. Gerechtfertigt wird das damit, dass sie Einblick in andere juristische Zweige haben sollen. Streng genommen gilt für die Juristen die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof (VfGH) als Nebenbeschäftigung zu ihrem anderen Beruf. Seit 2014 müssen Verfassungsrichter melden, welchen Aufgaben sie abseits des VfGH noch nachgehen.
Sorge um Befangenheit
Scherak verweist nun darauf, dass die Arbeit und die Aufgaben des VfGH immer mehr zugenommen hätten. Es brauche daher wie in Deutschland hauptberufliche Richter. „Es darf nicht einmal der Anschein entstehen, dass berufliche Abhängigkeiten die sachliche Entscheidung der Richter gefährden können“, meint der Abgeordnete.
Rami ist seit April 2018 Mitglied des VfGH. Er war auf Wunsch der FPÖ vom Bundesrat nominiert worden. Auch die VfGH-Mitglieder Sieglinde Gahleitner und Christoph Herbst sind Rechtsanwälte.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2019)