Wenn der Rost zu spät bemerkt wird.
Rost am Auto

Zwölf-Jahre-Garantie um einen Monat verpasst

Ein Autobesitzer, dessen Fahrzeug an den Türen rostete, wollte eine Herstellergarantie gegen Durchrosten in Anspruch nehmen. Er scheiterte, weil er die Bedingungen nicht genau eingehalten hatte.

Wien. Wie genau müssen Garantiebedingungen eingehalten werden, wenn man als Autofahrer vom Hersteller Schäden am Fahrzeug ersetzt bekommen will? Um diese Frage kreiste ein Prozess in Wien, der jetzt vom Handelsgericht Wien rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Mit Aussagen, die eindeutiger nicht sein könnten.

Es ging um ein Auto französischer Provenienz, das der spätere Kläger im Jänner 2014 gebraucht gekauft hatte. Das Auto war damals knapp eineinhalb Jahre alt, der Hersteller hatte dafür eine zwölf Jahre währende Garantie gegen Durchrostung übernommen. Als im Sommer 2017, also fünf Jahre nach der Erstzulassung, erstmals Korrosionsschäden am Falz der Hecktüren festgestellt wurden, wähnte sich der Besitzer auf der sicheren Seite: Er holte sich einen Kostenvoranschlag für die fachgerechte Reparatur und verlangte das Geld dafür vom Generalimporteur. Rund 3500 Euro sollte es kosten. Das deutet auf einen schon recht starken Rostbefall hin, dem möglicherweise nur mit einem Austausch der Türen beizukommen war.

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