Schadenersatz

Patient darf nötige OP verweigern

(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Wer sich nach einer verpfuschten OP aus Angst nicht noch einmal operieren lässt, muss deshalb nicht auf Schmerzengeld verzichten.

Wien. Bei seinem Aufenthalt im Krankenhaus war einiges schief gelaufen. Darauf einigten sich der Patient und das Spital auf eine Schmerzengeldzahlung. Bei der man aber davon ausging, dass der Patient sich bald einer erneuten Operation unterzieht, durch die das Problem behoben werden sollte. Doch was gilt, wenn der Patient danach die OP verweigert? Diese Frage mussten die Gerichte klären.

Der Mann hatte sich im Bereich der Hüfte einer Operation unterzogen. Dabei wurde ihm eine Prothese implantiert. Nachdem er sich die Hüfte verrenkt hatte, kam es zu einer neuerlichen OP. Bei beiden Operationen verabsäumten es die Ärzte aber, einen Abstrich zu entnehmen, um Bakterienkultur bzw. Resistenz zu bestimmen. Die Folge des Fehlers war eine Wundinfektion, die die nächste OP nötig machte. Später erzwang die Keiminfektion einen weiteren Eingriff, bei dem dem Mann ein Provisorium eingesetzt wurde. Eine weitere OP, bei der eine endgültige Hüftprothese eingesetzt werden soll, wurde angepeilt.

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