Lawine

Geld für Trauer um eng verbundenen Bruder

Vor fast genau vier Jahren, am 16. Jänner 2017, starb im Skigebiet Lech/Zürs ein 33-jähriger Niederländer durch eine Lawine.
Vor fast genau vier Jahren, am 16. Jänner 2017, starb im Skigebiet Lech/Zürs ein 33-jähriger Niederländer durch eine Lawine.(c) imago images/imagebroker (imageBROKER/Moritz Wolf via www.imago-images.de)
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OGH bestätigt: Den Geschwistern eines in Lech verunglückten Niederländers steht Schadenersatz zu.

Wien. Vor fast genau vier Jahren, am 16. Jänner 2017, starb im Skigebiet Lech/Zürs ein 33-jähriger Niederländer durch eine Lawine. Mit einem Landsmann war er in Begleitung eines einheimischen Skiführers im freien Skiraum unterwegs gewesen, ehe sich im Bereich Gamsmulde eine Lawine löste und den Urlauber unter sich begrub. Der Skiführer hatte sich unbestritten grob fahrlässig verhalten und war für das Unglück verantwortlich. Weniger klar war, ob den Geschwistern des Verunglückten Schmerzengeld für die Trauer zusteht.

Ein solcher Schadenersatz steht bei schwerem Verschulden des Schädigers nächsten Angehörigen zu, die mit dem Getöteten in einer „intensiven Gefühlsgemeinschaft“ standen. Diesen Grundsatz hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entwickelt, gemünzt primär auf die Kernfamilie von Eltern/Kindern, Ehegatten oder Lebensgefährten und Geschwistern, die im gemeinsamen Haushalt leben.

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