Webshopbetreiber müssen künftig alle EU-Bürger gleich behandeln.
Wien. „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“, „Dieser Artikel kann nicht nach Österreich geliefert werden.“ Wer kennt diese oder ähnliche Hinweise nicht? Eine Umfrage der EU-Kommission ergab, dass in über 60 Prozent der Fälle der letzte Schritt von Onlinebestellungen nicht abgeschlossen werden kann. Abhilfe soll die neue EU-Geoblocking-Verordnung bringen, die heute in Kraft tritt.
Kernstück der Verordnung ist ein Diskriminierungsverbot: Anbieter dürfen nicht mehr danach unterscheiden, welche Staatsangehörigkeit oder welchen Wohnort ein Nutzer hat. Schon eine automatische Weiterleitung auf eine landesspezifische Seite ist nicht mehr erlaubt. Wer „.de“ eingibt, darf also nicht länger auf „.at“ landen.