Pensionskassen erlitten Verluste

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Veranlagungsertrag betrug durchschnittlich minus 5,17 Prozent.

Wien. 842.266 Menschen in Österreich haben künftig Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse, 104.802 beziehen bereits eine. Während der Aktivzeit zahlt der Arbeitgeber, der – freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis – einen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen hat, regelmäßig für sie ein, dafür erhält er später eine Extrapension.

Im Vorjahr ging es an den Finanzmärkten allerdings turbulent zu, weshalb die Veranlagungsperformance negativ war. Im Schnitt betrug sie minus 5,18 Prozent. Der langjährige Schnitt seit 1991 liegt bei plus 5,17 Prozent pro Jahr.

Fachverbandsobmann Andreas Zakostelsky räumte ein, dass es wohl „die eine oder andere Anpassung geben“ werde. Wie viele Pensionen in welchem Ausmaß gekürzt werden, könne man erst im März bekannt geben. Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (Pekabe) hatte zuvor in einer Aussendung kritisiert, dass Verluste wohl weitere Kürzungen bringen würden.

In guten Jahren (2017 gab es etwa ein Veranlagungsplus von 6,13 Prozent) werden Schwankungsrückstellungen als Reserve gebildet. Das hilft aber auch nicht immer: Einige ältere Verträge beinhalten hohe Ertragserwartungen („Rechnungszinse“) von sechs oder sieben Prozent, die erst erfüllt werden müssen, damit es zu keiner Kürzung kommt. In solchen Fällen dürfte es schwerer sein, eine ausreichende Schwankungsrückstellung zu bilden. Einige Pensionisten haben zudem aus einer solchen herausoptiert.

Zakostelsky erneuerte seine Wünsche an die Politik. Man habe nach Gesprächen mit dem Finanzminister den Eindruck gewonnen, dass im Zuge der geplanten Steuerreform einige davon erhört werden könnten. So hofft er auf eine steuerliche Absetzbarkeit jener Beiträge, die Arbeitnehmer freiwillig zuzahlen (derzeit sind nur die Arbeitgeberbeiträge steuerfrei), sowie jener Beiträge, die Selbstständige für sich selbst einzahlen. Zudem wollen die Branchenvertreter, dass auch Personen, die keinen Pensionskassenvertrag haben, die im Zuge der „Abfertigung neu“ angehäuften Gelder steuerfrei in eine Pensionskasse übertragen können. (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2019)

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