OGH-Urteil

Wer zahlt die Ausbildungskosten für Saisonarbeiter?

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Zahlt es sich für Unternehmen aus, Ausbildungskosten für saisonal beschäftigte Mitarbeiter zu übernehmen? Nach einem aktuellen OGH-Urteil werden sich das viele Betriebe fragen.

Wien. Nicht nur für Arbeitnehmer ist es gut, wenn sie sich beruflich fortbilden, auch der Arbeitgeber hat etwas davon. Deshalb übernehmen viele Unternehmen die – mitunter auch sehr hohen – Fortbildungskosten ihrer Mitarbeiter oftmals zur Gänze. In aller Regel wird zuvor eine Vereinbarung abgeschlossen, um zu regeln, ob und wie viel der Kosten der Arbeitnehmer zurückzuzahlen muss, wenn er das Dienstverhältnis bald nach Abschluss der Ausbildung beendet.

So war es auch in diesem Fall: Ein Bauarbeiter machte eine Ausbildung zum Zweiwegfahrzeug-Bediener. Sein Arbeitgeber übernahm dafür die Kosten. Mit dem Arbeiter wurde zuvor schriftlich ausgemacht, dass er die damit verbundenen Kosten in der Höhe von 2893 Euro aliquot zurückzahlen muss, „falls das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer Frist von zwei Jahren nach Beendigung der Ausbildung durch Kündigung des Arbeitnehmers, durch verschuldete Entlassung, durch unberechtigten Austritt oder durch eine vom Arbeitnehmer verschuldete Kündigung des Arbeitgebers endet“.

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