Aufregung um die Mietvertragsgebühr

(c) Marin Goleminov
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Bei Geschäftsraummieten fällt die Vertragsgebühr nach wie vor an – und wurde durch eine Änderung in der Rechtsprechung in vielen Fällen teurer. Sogar Nachzahlungen werden vorgeschrieben, die Verunsicherung ist groß.

Wien. In der Immobilienbranche herrscht Unruhe, bei Mietern von Geschäftsräumen auch. Grund ist die Mietvertragsgebühr: Diese wurde zwar für Wohnungsmietverträge abgeschafft, nicht aber für den gewerblichen Bereich. Und durch eine neue Judikaturlinie müssen viele Firmen jetzt wesentlich mehr berappen als früher. Sogar für bereits vergebührte Altverträge drohen Nachzahlungen. So bestätigte etwa Rewe auf „Presse“-Anfrage, Gebührennachforderungen „im niedrigen sechsstelligen Bereich“ erhalten zu haben.

Der Fiskus hole sich von den Unternehmen nun das zurück, was er durch den Wegfall der Mietvertragsgebühren für Wohnraum verloren habe, meinen manche Kritiker. Vor allem aber wird die Rechtsunsicherheit bemängelt. „Die Finanzverwaltung hält sich offensichtlich nicht mehr an ihre eigenen Richtlinien“, sagt Ingrid Winkelbauer, Steuerberaterin bei TPA. Und Alfred Nemetschke, der als Rechtsanwalt ebenfalls massiv mit dem Thema befasst ist, zeigt sich „fassungslos“ ob des Verlusts an Rechts- und Investitionssicherheit. „Eine Katastrophe für die Immobilienszene. Ein Anschlag auf den Wirtschaftsstandort. Und eine Beschäftigungstherapie für Berater“, bringt er es auf den Punkt.

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