Versicherungen müssen auf Bedürfnisse ihrer Kunden achten

(c) BilderBox
  • Drucken

Das Haftungsrisiko für Versicherungen steigt. Nach einem neuen Gesetz müssen sie Kundenwünsche viel sorgfältiger eruieren.

Wien. Versicherungen treffen seit 1. Oktober strengere vorvertragliche Beratungspflichten als früher. Seitdem gilt nämlich das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018. Unter Beratung versteht das Gesetz „die Abgabe einer persönlichen Empfehlung an einen Versicherungsnehmer, entweder auf dessen Wunsch oder auf Initiative des Versicherungsunternehmens hinsichtlich eines oder mehrerer Versicherungsverträge“. Versicherer sind aufgrund der neuen Rechtslage gefordert, sagt Rechtsanwalt Thomas Böhm (CMS Reich-Rohrwig Hainz): „Sie müssen die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden ermitteln und ihm dann erläutern, warum der empfohlene Vertrag diesen Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht. Mit diesem „Wunsch- und Bedürfnistest“ soll verhindert werden, dass der Kunde ein für ihn nicht passendes Produkt erwirbt.“

Die Beratung muss allerdings nicht von Angesicht zu Angesicht passieren, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online über das Internet erfolgen. „Und sie ist auch nicht zwingend von Menschen durchzuführen, sondern kann auch über ein automatisiertes System erbracht werden“, sagt Böhm.

Geht es um den Verkauf von Anlageprodukten, haben Versicherungen noch sorgfältiger zu sein und dürfen nur Produkte empfehlen, die für den Kunden auch geeignet sind. So muss bei der Beratung etwa auf die Fähigkeiten und Kenntnisse im Anlagebereich im Bezug auf das konkrete Produkt eingegangen werden. Auch die finanziellen Verhältnisse des Kunden müssen beachtet werden, „einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen“. Was einfach klingt, ist in der Praxis allerdings nicht leicht herauszufinden. Mitarbeiter müssen deshalb nun umfassender geschult und ausgebildet werden als bisher, um tatsächlich sicherzustellen, dass sie die Kundenbedürfnisse sorgfältig ermitteln. „Und sie müssen mit den einzelnen Versicherungsprodukten genau vertraut sein, denn sonst ist das Haftungsrisiko infolge von Fehlberatung hoch. Das zeigen ohnehin viele Urteile österreichischer Gerichte der jüngsten Vergangenheit“, sagt Anwalt Böhm. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.