Der Kampf um die 70-Milliarden-Mausefalle bei Privatstiftungen

Gregor Käfer
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2019 dürfte das Stiftungsrecht novelliert werden. Zwei heikle Punkte stehen im Mittelpunkt. Sie gewannen durch den Streit um die B&C-Stiftung zuletzt an Brisanz.

Wien. Im Regierungsprogramm findet sich das Wort „Privatstiftung“ zwar kein einziges Mal, dennoch ist das Thema auf der Agenda der Koalition. Allerdings nicht im eigentlich dafür zuständigen Justiz-, sondern im Finanzministerium. Heuer im Frühjahr gab es bereits einen entsprechenden Arbeitskreis unter Leitung von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), bei dem Experten und Stiftungsvertreter zugegen waren. In den vergangenen Wochen kam es zudem zu mehreren Gesprächsrunden auf Kabinettsebene. Und auch Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) soll bei dem Thema regelmäßig seinen Input geben und zusammen mit Löger für die koalitionäre Abstimmung sorgen.

Noch vor dem Sommer 2019 dürfte der Vorschlag für eine Novelle des Stiftungsrechts fixiert sein. Wie sie genau aussehen wird, ist zwar noch Teil der Verhandlungen, klar ist jedoch, dass es dabei vor allem um zwei Knackpunkte geht: den Einfluss von Begünstigten auf den Stiftungsvorstand und die Möglichkeit zur Auflösung einer Stiftung – die sogenannte Mausefallen-Problematik.

Beim Einfluss der Begünstigten kann die Regierung auf jener Gesetzesnovelle aufbauen, die von der alten Regierung im Sommer 2017 bereits weit entwickelt worden war, aufgrund der Neuwahlen aber versandete. Demnach soll der jetzige Stiftungsbeirat durch ein neues Aufsichtsorgan ersetzt werden, das über mehr Rechte verfügt. Hintergrund ist, dass der bisherige Beirat aufgrund der Judikatur des OGH sehr geschwächt ist, vor allem, wenn er mit Begünstigten besetzt ist. Bei vielen Stiftern und ihren Nachkommen herrscht daher die Ansicht, keinerlei Kontrolle über das einstige Vermögen mehr zu haben. Bei diesem Punkt wird von den Betroffenen und ihren Vertretern im Stiftungsverband seit Längerem eine Änderung gefordert.

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