Schlägerei auf der Weihnachtsfeier kann ein Arbeitsunfall sein

Bei Weihnachtsfeiern fließt Alkohol oft in Strömen. Die enthemmende Wirkung wurde schon manchen zum Verhängnis.
Bei Weihnachtsfeiern fließt Alkohol oft in Strömen. Die enthemmende Wirkung wurde schon manchen zum Verhängnis.(c) picturedesk.com
  • Drucken

Mit unliebsamen Folgen von betrieblichen Weihnachtsfeiern muss sich der Oberste Gerichtshof immer wieder beschäftigen. Ein Auszug.

Wien. Den Arbeitsalltag vergessen, einmal ungezwungen beisammen sein und feiern, das ist das Motto der meisten Weihnachtsfeiern. Alles schön und gut. Nur zu ausgelassen sollte es nicht werden. Die bevorstehenden Feiertage und vor allem Alkoholkonsum führen bei dem einen oder anderen Teilnehmer zu Verhaltensweisen und Aktionen, die er schon kurz darauf bereut. „So kommt es, dass so mancher Arbeitnehmer – aber auch Arbeitgeber – im Laufe des Abends vergisst, dass es sich um eine Betriebsfeier handelt“, sagt Anwältin Natalie Hahn (Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte). Ein Fehler, denn für ein betriebliches Weihnachtsevent gelten andere Regeln als für eine private Feier.

„Weihnachtsfeiern fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes. Daher sind anzügliche Handlungen, wie freizügige Witze, Bemerkungen über die Figur, unerwünschte Einladungen, Po-Kneifen usw. generell unangebracht. Es kann sich dabei um sexuelle Belästigung handeln.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.