Was gilt, wenn man wegen des Schneechaos nicht an seinen Arbeitsplatz kommt? Muss man um Job oder Gehalt bangen? Ein Überblick.
Wien. Eingeschneit am Urlaubsort: Da mag es schlimmere Schicksale geben, die Sache geht aber ins Geld. Für die zusätzlichen Tage im Hotel trägt – wie berichtet – der Gast die Kosten. Das ist dann aber oft nicht sein einziges Problem: Ist man Arbeitnehmer, plagen einen womöglich auch Sorgen um das Gehalt – oder gar um den Arbeitsplatz. Wetterbedingte Verspätungen auf dem täglichen Weg zur Arbeit werfen ähnliche Fragen auf. Hier einige Antworten.
1 Kann man wegen verspäteter Rückkehr vom Urlaub den Job verlieren?
Nicht, wenn man wirklich eingeschneit ist und definitiv nicht abreisen kann. „Das ist ein rechtmäßiger Hinderungsgrund“, sagt Arbeitsrechtsexperte Christopher Peitsch, Rechtsanwalt bei CHSH. Die Beweislast liegt jedoch beim Arbeitnehmer – Buchungsunterlagen sind hilfreich, Handyfotos noch mehr. Wichtig ist es auch, dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden, dass man nicht zum Dienst kommen kann. Das Gleiche gilt, wenn man wegen einer Wetterkapriole nicht am Urlaubsort, sondern daheim festsitzt.