Bestellungen mit dem „Dash Button“ seien intransparent, moniert der VKI. In Deutschland gibt es dazu bereits ein Urteil.
Wien. Amazon hat Zoff mit Konsumentenschützern. In Deutschland, aber auch in Österreich. Es geht um den sogenannten Dash Button, mit dem Premiumkunden des Versandhändlers – per Knopfdruck und über eine WLAN-Verbindung – Waren wie Kaffee, Bier, Waschpulver oder Katzenfutter nachbestellen können. Das entspreche nicht den für den Onlinehandel geltenden Regeln, monieren Verbraucherverbände.
In Deutschland bekamen sie damit bereits in zweiter Instanz recht: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Amazon die Bestellknöpfe vom Markt nehmen muss. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – aufgrund von Kundenbeschwerden, wie es dort heißt. In Österreich ist die Rechtslage ähnlich, denn die Regeln beruhen auf einer EU-Richtlinie. Und auch hier wird bereits prozessiert. „Wir führen ein Verbandsverfahren gegen Amazon, die Klage wurde im Oktober eingebracht“, sagt Marlies Leisentritt, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), zur „Presse“. Mit einem erstinstanzlichen Urteil rechne man im Lauf des heurigen Jahres.