Nur, weil man bei Missachtung des Mindestabstandes derzeit nicht bestraft werde, bedeute das nicht, dass man ihn nicht trotzdem einhalten dürfe, appelliert der Gesundheitsminister an die „Klugheit“ des Einzelnen.
Seit heute gilt der Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten nicht mehr. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aufrecht.
Auf den Debattenseiten der „Presse“ wird viel über die Corona-Maßnahmen der österreichischen Regierung diskutiert. Wir präsentieren eine Auswahl an Leserbriefen.
Der Gesundheitsminister reagiert auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der mehrere Covid-Bestimmungen für gesetzeswidrig erklärt hat - und will sein Haus umstrukturieren.
Die Einreiseregeln strotzen vor Fehlern. Aber warum wurde der Verfassungsdienst nicht rechtzeitig gefragt? Und will die Politik immer wissen, was die dortigen Fachexperten meinen?