Interessant sei das schwedische Modell, dieses würde allerdings mehr kosten. Zudem sollen Teilzeitstudium und Ruhendstellung eines Studiums möglich werden.
Wer bereits in eingetragener Partnerschaft lebt, muss diese nicht erst auflösen, um eine Ehe schließen zu können. Die ersten Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren wird es noch heuer geben.
Die Politik wälze wichtige Entscheidungen auf die Gerichte ab, kritisiert die neue Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Die Justiz müsse ihre Urteile besser kommunizieren, der Vorwurf der Gesinnungsjustiz sei gefährlich.
Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die bestehenden Regeln so interpretiert werden müssen, dass es neben männlich und weiblich noch weitere Bezeichnungen gibt.
Die Causa Bankomatgebühren ist vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet. Die Geldinstitute wollen nicht die Gebühren von Fremdanbietern für ihre Kunden bezahlen.
Die Opposition bemängelt, es seien nicht genügend Akten an den BVT-U-Ausschuss geliefert worden. Darüber hinaus seien 90 Prozent der vorliegenden Akten als zu geheim eingestuft. Die Reaktionen der Regierung fallen unterschiedlich aus.
Wer ab 2019 von der Eingetragenen Partnerschaft in die Ehe wechseln will, muss zuvor das Ende der Beziehung gestehen. Auch Unterhaltsregeln stoßen auf Unverständnis. Und wie ist das mit der Kinderklausel?
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