Trotz der Ankündigung von Mohamed Bin Issa Al Jaber, von seiner Beteiligung an den Austrian Airlines zurückzutreten bleibt man in Wien optimistisch. Weitere Zugeständnisse an den Scheich sind möglich.
Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Gesetzes der Wertpapieraufsicht aufgehoben. Verfassungswidrig sind jene Bestimmungen, die diese Einrichtung zu einer selbständigen juristischen Person machen.