Die Urteilsverkündung im Buwog-Prozess jährt sich dieser Tage zum dritten Mal. Ob Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger ins Gefängnis müssen, steht noch immer nicht fest. Letzterer beklagt dennoch seinen finanziellen und gesellschaftlichen Ruin.
Eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten mit einem Streitwert von einer Million Euro ist erstinstanzlich abgewiesen worden. Die Firma prüfe etwaige Rechtsmittel.