Russland habe das Verbot der Folter missachtet sowie das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit verletzt, lautet die Begründung des Urteils.
Vier Österreichern wurde nach jahrzehntelangem Gebrauch der Name um ein Wort verkürzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich deshalb verurteilt.
Julian Hessenthaler war zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der OGH hat seine Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt, nun muss das OLG Wien über die Berufung gegen die Strafhöhe entscheiden.
Eine Pensionistin wurde 2018 wegen eines Mordversuchs an ihrem Ehemann verurteilt. Nun kritisiert der EGMR, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei.
Der Europäische Gerichtshof urteilt für einen Schwerkranken. Er darf in den Niederlanden bleiben, weil es in seinem Herkunftsstaat, Russland, keine passende Behandlung gäbe. Auch Österreich muss nun sein Gesetz ändern.