Der ehemalige EU-Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Jan Figel, klagt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Religiöse Versammlungen waren von Corona-Restriktionen betroffen - „illiberal und unverhältnismäßig“, meint dazu der Slowake.
In einem jüngst vorgelegten Gesetz sei eine Klausel eingebaut, die es erlaube, einstweilige Verfügungen nach "Rule 39" des EGMR zu ignorieren, heißt es in einem Medienbericht.
Am Mittwoch hört der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage der Klimaseniorinnen an. Sie werfen Bern vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu unternehmen.