Kondom-Aktion: Unmut über Kdolskys Besuch an Schule

Ministerin Kdolsky verteilte Kondome und ließ sich mit Schülern fotografieren. Eltern beschweren sich, dass ihre Kinder für Parteipolitik missbraucht wurden.

VP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky hatte am 22. März medienwirksam Kondome in einer Wiener Schule verteilt: Sie warnte mit dieser Aktion vor AIDS und anderen Geschlechtskrankheiten. Nun gibt es Beschwerden von einigen Eltern: Sie meinen, dass ihre Kinder, die am nächsten Tag in vielen Zeitungen mit der Ministerin zu sehen waren, für parteipolitische Zwecke missbraucht wurden.

"Dem Mädchen und seinen Eltern geht es jetzt in erster Linie darum, dass sie ohne Rücksprache oder Zustimmung für eine schon äußerst fragwürdige politische Werbung missbraucht wurden", sagte die Rechtsanwältin einer betroffenen Familie, Maria Windhager gegenüber dem ORF. Die Eltern wollen erreichen, dass die Fotos nicht mehr von Medien verwendet werden dürfen.

Entschuldigung vom Ministerium

"Es tut uns Leid, wenn hier ein Missverständnis aufgekommen ist, und wir laden die Eltern daher gerne zu einem klärenden Gespräch ein", zitiert orf.at den Sprecher der Ministerin. Es habe sich um keine parteipolitische Veranstaltung gehandelt, sondern um die Warnung vor AIDS. Der Besuch sei mit dem Stadtschulrat und dem Schuldirektor abgesprochen gewesen, sagte der Sprecher. Was Foto- und Filmmaterial betrifft, verwies er darauf, dass dieses nicht vom Ministerium zur Verfügung gestellt wurde und die Veröffentlichung nicht vom Ministerium verwantwortet wird.

Auch die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich nun eingeschaltet. Im Wiener Stadtschulrat wird der Besuch der Ministerin derzeit geprüft.

Unterscheidung von Information und Propaganda

Prinzipiell wollen die Schulbehörden wissen, welche Politiker welche Schulen aus welchem Grund besuchen. Es soll auf jeden Fall zwischen politischer Information und parteipolitischer Propaganda unterschieden werden. Laut geltender Rechtslage müssen über 14-Jährige, also mündige Minderjährige, zustimmen, dass ihre Bilder in Medien erscheinen. Die Einladung von schulfremden Personen liegt generell im Ermessen des Schuldirektors. (Red.)

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