Grüne Wirtschaft zeigt Kurz wegen Kinderbetreuungsgeld-Causa an

Vor allem selbstständig erwerbstätige Frauen sind von den Rückzahlungen betroffen. (Symbolbild)
Vor allem selbstständig erwerbstätige Frauen sind von den Rückzahlungen betroffen. (Symbolbild)(c) imago/Ralph Peters (imago stock&people)
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Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs hat die Grüne Wirtschaft Kanzler Sebastian Kurz angezeigt. Es geht dabei um Kinderbetreuungsgeld-Rückforderungsbescheiden der SVA.

Die Grüne Wirtschaft hat am Mittwoch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches eingebracht. Begründet wird dies mit "rechtswidrigen Rückforderungsbescheiden" gegen selbstständige Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ausgeschickt werden - und zwar auf Weisung des Bundeskanzlers, so die Grüne Wirtschaft.

In den vergangenen Monaten waren vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen vor allem selbstständig erwerbstätige Frauen von der SVA zu Rückzahlungen von Kinderbetreuungsgeld aufgefordert wurden, obwohl sie die entsprechenden Zuverdienstgrenzen de facto nicht überschritten haben. Der Grund: Die Betroffenen hatten die Unterlagen für das ganze Jahr eingereicht - laut neuem Gesetz hätten sie es allerdings nach Monaten, in denen sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, aufsplitten müssen. Darüber wurden sie jedoch nicht informiert. Es gibt derzeit auch keine Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen.

OGH hält SVA-Rechtsansicht für falsch

Laut der Anzeigerin - der Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, Sabine Jungwirth - beharre Kurz "trotz einer gegenteiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH, Anm.) weiterhin auf den Rückzahlungen" und füge selbstständigen Eltern damit "großen finanziellen Schaden zu". Die Grüne Wirtschaft verweist in der Sachverhaltsdarstellung auf ein OGH-Urteil von Mitte Mai. Demnach ist die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vertretene Rechtsansicht, dass in derartigen Fällen das Karenzgeld zurückzubezahlen ist, falsch und ein diesbezüglicher Bescheid rechtswidrig.

Jungwirth legte der Sachverhaltsdarstellung auch ein Antwortschreiben von SVA-Obmann Harald Mahrer an sie selbst bei. Darin erörtert Mahrer, dass die SVA in dieser Sache nicht autonom agieren könne und in ihrer Vollzugspraxis "strikt an die Vorgaben des Bundesministeriums" gebunden sei. In diesem Fall betrifft dies das Ministerium für Familien und Jugend. Das Weisungsrecht aber komme laut dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (§25, Abs. 2) dem Bundeskanzler zu, so die Grüne Wirtschaft. Darüber hinaus antwortete Mahrer, dass "aufgrund der aktuellen Weisungslage des BKA (Bundeskanzleramtes, Anm.)" die SVA "zur weiteren Ausstellung von Rückforderungsbescheiden verpflichtet" sei.

Das Vorgehen von Kurz sei "nicht nur politisch indiskutabel, sondern auch rechtswidrig", so die Kritik Jungwirths. "Für uns stellt sich die Frage, ob Kurz damit nicht wissentlich seine Amtsgeschäfte missbraucht hat." Daher sei jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug.

Aus dem Bundeskanzleramt hieß es dazu, man habe noch keine Kenntnis der Sachverhaltsdarstellung und könne daher keine Stellungnahme abgeben. Grundsätzlich aber verwies man im Kanzleramt darauf, dass es zur Gesetzesinterpretation des OGH bereits ein neueres Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) gebe, wonach es sich bei der Nachweisfrist um eine "materiellrechtliche Frist handelt, die für die Zuverdienstgrenze des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds anzuwenden ist".

(APA)

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