Widerstand gegen Justizanwalt

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Verfassungsreform. Massive Bedenken von Richtervereinigung und Volksanwältin Fekter.

Wien (mol/hes). Man werde alles versuchen, um die Schaffung einer Beschwerdestelle in Form eines Justizanwalts, wie sie von der Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform vorgestellt wurde, zu verhindern und den politischen Willensbildungsprozess zu beeinflussen. Das kündigte die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, am Dienstag, im Gespräch mit der „Presse“ an.

Ihr Hauptkritikpunkt ist, dass der Justizanwalt die Möglichkeit eingeräumt erhalten soll, auch Empfehlungen für Verhandlungsschritte bei Gerichtsverfahren abzugeben. Einer Beschwerdestelle, wie sie im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist, sehe man in der Richtervereinigung hingegen grundsätzlich positiv. Es gebe bereits eigene Entwürfe, die man in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen werde, sagte Helige.

Fekter: Konzept „unausgegoren“

Irritiert über die möglichen Kompetenzen eines Justizanwalts zeigt sich auch Volksanwältin Maria Fekter. Das Konzept, an dem immerhin ihr Kollege Peter Kostelka, als Mitglied der Expertenkommission, mitgewirkt hat, bezeichnet Fekter als „unausgegoren“ und „ein bisschen handgestrickt“.

Es fehle eine klare Abgrenzung zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft, aber auch zu den gerichtlichen Berufungsinstanzen, erklärte Fekter im Gespräch mit der „Presse“. Trotzdem erachtet auch die Volksanwältin grundsätzlich eine interne Beschwerdestelle der Justiz für sinnvoll. Denn die Volksanwaltschaft dürfe aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit nur die Justizverwaltung kontrollieren, nicht aber die Rechtsprechung selbst.

Andreas Khol, Mitglied der Arbeitsgruppe zur Verfassungsreform, verteidigt den geplanten Justizanwalt. Er sieht in der Kritik der Richtervereinigung nur einen Vorwand. Seine Begründung: Diese habe bereits einen Vorschlag unterbreitet, der ihr ein Mitspracherecht bei der Bestellung eingeräumt hätte. Im nun präsentierten Entwurf sei ein solches Mitspracherecht für die Richtervereinigung nicht vorgesehen.

Justizministerin dafür, aber . . .

BESCHWERDESTELLE

Im Justizministerium gibt man sich verhalten. Ministerin Maria Berger (SPÖ) stehe der Schaffung einer Beschwerdestelle zwar positiv gegenüber. Diese dürfe aber nicht das Prinzip der unabhängigen Rechtsprechung unterlaufen und keinesfalls einseitig zu Gunsten einer Partei in ein laufendes Verfahren eingreifen. Außerdem müsse sie den Bürgern leicht zugänglich sein. Man stößt sich vor allem an der Bezeichnung „Justizanwalt“, da dadurch der Eindruck von Parteienvertretung erweckt werde. Der Justizanwalt soll laut Entwurf der Arbeitsgruppe zur Staatsreform auf Basis eines Dreiervorschlags der Vollversammlung des Obersten Gerichtshofes für eine Periode von zwölf Jahren durch den Nationalrat gewählt werden. Er hat dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich zu berichten. Ein möglicher Kandidat muss eine 20-jährige Berufserfahrungals Richter vorweisen. Laut Entwurf verfügt der Justizanwalt über weitreichende Kompetenzen: Er kann Maßnahmen der Dienstaufsicht anregen, eine Disziplinaranzeige erstatten oder das Recht zur Ablehnung von Richtern ausüben. Umstritten ist vor allem die Möglichkeit, zuständigen Organen „Empfehlungen“ für Maßnahmen zu erteilen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2007)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.