Leitantrag: Für Zuverdienst in Frühpension

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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ÖAAB will Abschaffung der Ruhensbestimmungen auch im ASVG.

wien (ett). Wenn es nach dem ÖVP-Arbeitnehmerbund (ÖAAB) geht, sollen auch ASVG-Frühpensionisten wie jene bei den Beamten uneingeschränkt dazuverdienen dürfen. Die Abschaffung der Zuverdienstregelung, der sogenannten „Ruhensbestimmungen“, soll im Leitantrag für den ÖAAB-Bundeskongress Mitte Oktober beschlossen werden.

Derzeit gibt es für Beamte und ASVG-Versicherte unterschiedliche Regelungen. Beamte dürfen nach der Aufhebung der Ruhensbestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof im November 2005 uneingeschränkt im vorzeitigen Ruhestand dazuverdienen. Für ASVG-Frühpensionisten gibt es hingegen eine Beschränkung: sie dürfen maximal rund 340 Euro im Monat dazuverdienen, sonst fällt ihre Pension weg. Die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Doris Bures hat sich im Frühjahr hingegen für eine Wiedereinführung von Ruhensbestimmungen auch für Beamte ausgesprochen, um eine einheitliche Regelung zu finden.

ÖVP-intern für Zündstoff dürfte sorgen, dass der ÖAAB im Leitantrag die weitere Verlängerung der günstigeren Frühpensionsregelung für Langzeitversicherte („45 Jahre sind genug“) fordert. Mit dieser sogenannten „Hacklerregelung“ können Männer mit 45 Beitragsjahren weiter mit 60 Jahren und Frauen nach 40 Beitragsjahren mit 55 Jahren ohne Abschläge in Frühpension gehen.

Mit Überstunden früher in Pension

„Das gehört ins Dauerrecht, das müssen wir innerparteilich durchsetzen“, kündigt ÖAAB-Obmann Fritz Neugebauer, der inzwischen für die Wiederwahl nominiert wurde, im Gespräch mit der „Presse“ an. Die ÖVP-dominierte Wirtschaftskammer lehnt eine solche Dauerregelung, an der auch Sozialminister Erwin Buchinger bereits arbeitet, hingegen ab.

Bei den Pensionen gibt es noch ein Vorhaben: Der ÖAAB drängt auf die Schaffung eines „Zeitwertkontos“. Überstunden und Zeitgutschriften sollen demnach gesammelt und so angerechnet werden, dass jemand dann früher in Pension kann. Möglich wäre auch, dass er die Überstunden für eine längere „Auszeit“ während der Beschäftigung nützt.

Weitere Vorschläge zielen auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein Punkt dabei: Für Unternehmen sollte es steuerliche Anreize geben, die Kinderbetreuung ihrer Arbeitnehmer zu unterstützen. Die Staatssekretärin im Wirtschaftsressort, Christine Marek, hat bereits Steuergutschriften ähnlich wie für Essensbons vorgeschlagen, wenn Firmen Beiträge zur Kinderbetreuung leisten.

Kinderbetreuungskosten sollten generell steuerlich absetzbar sein, für Familien müsse es ein steuerfreies Existenzminimum geben. Übereinstimmung mit der ÖVP-Spitze gibt es, dass die Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen ausgebaut werden soll – durch steuerlicher Anreize.

Höheres Kilometergeld

Angesichts der steigenden Treibstoffpreise fordert der ÖAAB Maßnahmen für Pendler: Verbesserungen bei Pendlerpauschale und ein höheres Kilometergeld. Für Neugebauer ist auch ein Vorziehen der Steuerreform vor das Jahr 2010 noch nicht völlig vom Tisch. Er legt sich aber nicht fest: „Wenn es leistbar ist, dann soll man es tun.“ Und: „Je früher, desto besser.“ Sonst entstehe bei den Menschen der Eindruck, dass im Wahljahr ein „Zuckerl“ verteilt werde. Vorrangig ist für Neugebauer auch das Eintreiben von Steuer-Außenständen und die Bekämpfung von Steuerbetrug.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2007)

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