Pflege: „Ländermatch“ für Buchinger

APA
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24-Stunden-Betreuung. Vermögensgrenze und Förderungen: Attacke aus Vorarlberg und Niederösterreich, Minister wehrt sich.

wien (ett/red.). Kein Tag ohne neue Aufregung um die 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige daheim: Während am Dienstag der Sozialausschuss des Parlaments beriet, gerieten die Landeschefs von Niederösterreich und Vorarlberg, Erwin Pröll und Herbert Sausgruber (beide ÖVP), mit Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) aneinander. Grund: Beide Länder lehnen eine Vermögensgrenze als Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ab. In den sieben anderen Bundesländern dürfte es ab Jänner 2008 eine Vermögensgrenze von 7000 Euro geben. Buchinger verwies darauf, dass für ein Ausscheren bei der Vermögensgrenze eine „Sondervereinbarung“ nötig sei. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) ist generell gegen eine Vermögensgrenze.

Drohung mit Klage

Die Kontroverse zwischen den beiden Ländern und dem Sozialressort entspann sich um die Förderung. Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber sorgt sich darum, dass der Bund auch bei einem Wegfall der Vermögensgrenze seinen Förderanteil zahlt. Vorarlberg will das, wie Sausgruber betonte, nötigenfalls mit einer Klage gegen den Bund durchsetzen: „Wenn man uns provoziert, werden wir uns zu wehren wissen.“ Notfalls wolle das Land Betroffene unterstützen und das Geld vom Bund zurückfordern.

Niederösterreichs Landeshauptmann Pröll, der im kommenden Jahr vor einer Landtagswahl steht, sagte, es gebe am Finanzausgleich „nichts zu rütteln“. Dieser müsse „auf Punkt und Beistrich“ eingehalten werden. Man behalte sich rechtliche Schritte offen. Im Finanzausgleich ist für die 24-Stunden-Betreuung festgeschrieben, dass der Bund 60 Prozent der Kosten (24 Millionen Euro) und die Länder 40 Prozent (16 Millionen Euro) übernehmen.

Bund zahlt zuerst einmal

Im Sozialministerium zeigte man sich verwundert über die Kritik aus den beiden Ländern. Denn Betroffene würden auf alle Fälle vom Bundessozialamt das Geld einmal ausbezahlt bekommen, wurde auf Anfrage der „Presse“ versichert. Das übernehme vorerst der Bund, erst danach erfolge die Gegenverrechnung mit den Ländern.

Bei Abweichungen einzelner Länder von der Vermögensgrenze – 7000 Euro sind ab 2008 vorgesehen – müsse aber laut Finanzausgleich Einvernehmen mit dem Bund hergestellt werden. Mit Niederösterreich bestehe grundsätzlich bereits Übereinstimmung, mit Vorarlberg noch nicht. Buchinger lud Sausgruber dazu ein. Prölls Aussagen bezeichnete Buchinger als „Wahlkampflaune“,

Die ÖVP machte nochmals Druck wegen einer Verlängerung der Amnestie. Pröll trat für eine Verlängerung ein, weil Buchingers Modell „untauglich“ sei. Der ÖVP-Seniorenbund demonstrierte mit Obmann Andreas Khol vor dem Parlament für eine Amnestie bis Mitte 2008. Er finde es „unanständig“, dass sich der Sozialminister „unempfindlich“ dafür zeige, dass so viele Familien und ältere Menschen „ausgeliefert“ seien. Khol drängte im Gespräch mit der „Presse“ alle Länder dazu, auf eine Vermögensgrenze zu verzichten. Jeder, der zu Hause gepflegt werde, erspare dem Staat 2000 Euro.

LEGALE PFLEGE

Noch bis Ende 2007 wird illegale 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige daheim nicht bestraft. Die ÖVP wünscht sich eine Verlängerung der Amnestie.

Mit der Neuregelung werden selbstständig tätige Pfleger mit 225 Euro monatlich gefördert, unselbstständig tätige Pfleger mit maximal 800 Euro, allerdings nur, wenn der Betroffene weniger als 7000 Euro Vermögen besitzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2007)

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