Gesetzesänderung: Humanitäre Hilfe für Illegale: Berger will Straffreiheit

Die Unterstützung für nahe Angehörige soll auch nicht geahndet werden.

Wien (red./APA). Wer Fremden, die illegal in Österreich sind, hilft, hier zu bleiben, muss momentan mit bis zu sechs Monaten Gefängnis rechnen. Justizministerin Maria Berger plädiert aber für eine Änderung: Die rein humanitäre Unterstützung von Fremden solle straffrei bleiben, meinte Berger im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Als konkrete Beispiele nannte sie die Bewahrung vor Obdachlosigkeit oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln.

Überdies solle die Hilfe für nahe Angehörige nie geahndet werden – und zwar unabhängig davon, ob sie einen humanitären Hintergrund hat. Berger wies darauf hin, dass man zwar einen verwandten Mörder vor der Strafverfolgung schützen darf – nicht aber jemanden, der gegen das Fremdenrecht verstößt.

Innenministerium: „Irrsinnig“

Ein promptes Veto gegen Bergers Pläne kam aus dem Innenministerium: „Es wäre irrsinnig, wenn jene, die illegal beim Untertauchen behilflich sind und sich somit bewusst gegen die Regelungen verhalten, keine Konsequenzen zu erwarten haben“, erklärte eine Sprecherin von ÖVP-Minister Günther Platter. Auch die FPÖ erteilte dem Berger-Vorstoß eine Absage.

Das Thema war im Zusammenhang mit dem kosovarischen Mädchen Arigona Zogaj aktuell geworden. Die Polizei hatte hier wegen Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft brach das Verfahren nach dem Wiederauftauchen Zogajs ab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2007)

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