Deutschland: Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

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In Deutschland ist der Weg für die umstrittene Vorratsdaten-Speicherung frei. Eine Weitergabe der Daten an die Musik- und Filmindustrie soll es nicht geben.

Der Deutsche Bundesrat hat den Weg für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung freigemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz, wonach in Deutschland die Daten künftig sechs Monate bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden müssen. Zugriff darauf haben nach einem richterlichen Beschluss Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Gesetz soll laut EU-Recht ausschließlich der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen.

Keine Mehrheit fand in der Länderkammer eine Entschließung, die zum Ziel hatte, dass die Musik- und Filmindustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf sämtliche Daten aus der Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen dürfen. Justizministerin Brigitte Zypries hatte es im Vorfeld bereits abgelehnt, Unternehmen beim Vorgehen gegen Raubkopierer Zugriff auf Verbindungsdaten zu gewähren. "Das Bundesjustizministerium hat nicht vor, im Zuge der Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums irgendetwas an der Vorratsdatenspeicherung zu ändern", sagte die SPD-Politikerin der "Frankfurter Rundschau".

Nur Verkehrsdaten werden gespeichert

Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass nur sogenannte Verkehrsdaten gespeichert werden, aber keine Telekommunikationsinhalte. Aus den Verkehrsdaten geht hervor, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde, also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen.

Das Justizministerium wies darauf hin, dass viele TK-Unternehmen diese Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken speichern. Für die Abrechnung sei das nach geltendem Recht bereits sechs Monate lang zulässig. Neu hinzu kommt künftig aber, dass beim Mobilfunk auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Verbindung registriert wird.

Gespeichert werden künftig aber auch Verkehrsdaten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen - allerdings erst ab 1. Jänner 2009. Erfassen müssen dann

  • die Internetzugangsanbieter: die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung);
  • die Anbieter von E-Mail-Diensten: im Wesentlichen die Kennungen der elektronischen Postfächer (Email-Adressen) und die IP-Adressen von Absender beziehungsweise Empfänger nebst Zeitangaben;
  • von Internettelefonieanbietern (VoIP): die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen.

Viele dieser Daten werden in vielen Fällen schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen drei und sechs Monate lang gespeichert. Neu ist vor allem, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate speichern müssen.

Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss. (Ag.)

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