Online-Fahndung: Innenminister muss auf den Schwarzmarkt

APA (Ronald Zak)
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Die Sicherheitslücken, die Voraussetzung für Online-Fahndung sind, sind legal kaum beschaffbar. Peter Pilz (Grüne) wirft dem Innenministerium Unterstützung der Internetkriminalität vor.

Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz wirft dem Innenministerium vor, im Zuge der Onlinefahndung gesetzliche Grenzen eindeutig zu übertreten. Um die geplanten Online-Trojaner zu erhalten, müsste die Exekutive auf dem Schwarzmarkt Sicherheitslücken einkaufen. Diese Sicherheitslücken auf den Rechnern der jeweiligen Verdächtigen sind notwendig, um die Überwachungsprogramme installieren zu können. Das Aufspüren solcher Lücken ist sehr kompliziert, es gibt weltweit nur wenige Experten, die sich der Suche danach verschrieben haben.

Sicherheitslücken legal nicht beschaffbar

Diese Sicherheitsexperten informieren üblicherweise den jeweiligen Hersteller, das Nicht-Melden stellt einen Strafbestand dar. Pilz erklärte, dass weder das Innenministerium noch der Heeresnachrichtendienst in der Lage sind, diese Lücken in den Betriebssystemen selbst zu erforschen. Christopher Krügel, Dozent an der Technischen Universität Wien, stellte am Freitag fest, dass es kaum möglich sei, auf legalem Weg an Sicherheitslücken zu kommen.

Neben den Sicherheitsexperten befinden sich auch Hacker immer auf der Suche nach Fehlern in Betriebssystemen. Gefundene Schwachstellen verkaufen Hacker an den Bestbieter und fallen so unter die Bestimmungen des Strafrechts für Internetkriminalität. Das heißt, um Kriminalität zu bekämpfen, muss das Innenministerium selbst zu kriminellen Methoden greifen.

Recht auf Datenschutz wird verletzt

Pilz wies auch auf weitere verfassungs- und strafrechtliche Verstöße hin, die die Exekutive bei der Online-Fahndung begehen kann. Den Ermittlungsbefugnissen stehen beispielsweise das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz gegenüber. Der grüne Sicherheitssprecher zeigte sich verwundert über die Politik von Justizministerin Maria Berger (SPÖ): Grundsätzlich hätte Berger eine vernünftige Rechtsauffassung, doch bei der Online-Fahndung zeige die Justizministerin zum ersten Mal "keinen rechtsstaatlichen Umgang", sagte Pilz am Freitag.

(APA/Red.)

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