Pumuckl und Godzilla sind verboten

Welche Namen Kinder in Österreich nicht tragen dürfen – und warum nicht.

WIEN (eko). „Wollen Sie Ihre Tochter wirklich Cayenne nennen, Frau Pfeffer?“ Klingt wie ein Witz, ist aber leider keiner. Beatrix Hornschall, Leiterin der für Standesämter zuständigen Wiener Magistratsabteilung 35, hat noch weitere derart ungewöhnliche Anfragen im Talon.

„Ein Kind sollte sogar den Namen ,Godzilla‘ bekommen“, erzählt sie, auch Anträge auf „Winnetou“ und „Pumuckl“ habe es schon gegeben. In Österreich sind derartige Namen für Kinder allerdings nicht erlaubt. „Im Vordergrund steht das Kindeswohl“, erklärt das Hornschall. Der Name dürfe nicht anstößig und lächerlich sein, dem Kind dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. In anderen Ländern wird das liberaler gehandelt. So durfte ein schwedisches Paar seine Tochter „Metallica“ nennen – dem war ein langwieriger Rechtsstreit vorangegangen. In den USA ist nicht einmal das nötig – hier gilt die völlige Freiheit auch bei der Wahl von Namen.

Das eröffnet Nicht-Österreichern, die hier ein Kind zur Welt bringen, eine Hintertüre: Bei der Namensgebung wird das Heimatrecht angewandt. Das heißt, dass Namen erlaubt sind, die im jeweiligen Heimatland auch zulässig sind. So habe etwa ein amerikanisches Pärchen seine Tochter „Vienna“ genannt. Als ein chinesisches Paar sein Kind auf den in China gebräuchlichen Namen „Sau“ taufen wollte, riet man ihnen im Standesamt allerdings eindringlich davon ab.

Drohung mit dem Gericht

Üblicherweise lassen sich Eltern mit ausgefallenen Namenswünschen durch Gespräche zum Umdenken bewegen, erzählt Hornschall. Und wenn sie nicht davon abzubringen sind? „Dann wird das Pflegschaftsgericht eingeschaltet.“ Das sei allerdings bislang nur eine theoretische Option geblieben.

Eine weitere Bedingung: Mädchen dürfen keinen Bubennamen tragen und umgekehrt. Namen wie Kim, Robin oder Andrea, die für beide Geschlechter möglich sind, sind aber erlaubt. Biblische Namen sind auch zulässig (s. links), auch solche, denen eine leicht negative Konnotation anhaftet. Den Sohn „Judas“ zu nennen, ist laut Hornschall also durchaus möglich.

All jene, die später mit ihrem Namen unglücklich sind, können ihn am Standesamt per Antrag ändern lassen. Allerdings kostet das 524 Euro. Ein bisschen viel also für einen Spaß der Eltern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2007)

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