Chef der Fremdenpolizei: "Keine Willkür"

Wilfried Kovarik wehrt sich gegen Kritik. Seine Beamten würden Gesetze vollziehen, und sie nicht nach irgendeiner Richtung biegen.

Der Chef der Wiener Fremdenpolizei Wilfried Kovarnik hat Kritik von Asylorganisationen wegen zu restriktiver Handhabung der Gesetze zurückgewiesen. Es gebe weder eine Willkür einzelner Beamter noch einen politischen Druck. "Es gibt nur die Direktive, das Gesetz gerecht auszulegen", so Kovarnik im Ö1-Morgenjournal am Freitag.

Sehr oft würden jene Menschen, die ein Gesetz zu vollziehen haben, von Menschen, die mit diesem Gesetz nicht einverstanden sind, als negative Personen wahrgenommen. "Das ist nicht angenehm, aber man muss damit leben". Der österreichische Staatsbürger erwarte sich jedenfalls von einem Beamten, "dass er das Gesetz vollzieht und nicht nach Gutdünken in irgendeine Richtung biegt".

Bleiberecht ersitzen?

Zur Debatte um das Bleiberecht für integrierte Asylwerber stellte Kovarnik fest, "wollen wir es akzeptieren, dass Menschen, die illegal ins Land gekommen sind und einfach nicht auffallen, dann von Vornherein besser gestellt werden als vielleicht Menschen, die legal ins Land gekommen sind". Zur Aussage von Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek, dass das Bleiberecht nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich keine politische Entscheidung sei, sondern eine Tatsache, merkte er an, Gerichtsentscheidungen seien zu akzeptieren.

Auf angebliche Willkür einzelner Beamten angesprochen, meint er, die gebe es sicherlich nicht. Es würden auch manche Fremde durch verzerrte Darstellung ihrer Fälle versuchen, in der Öffentlichkeit für sich Stimmung zu machen. Das sei menschlich verständlich, aber man sollte das auch objektiv betrachten. Auch dass seitens der Politik Direktiven ausgeteilt würden, stimme nicht: "Es gibt nur die Direktive, das Gesetz gerecht auszulegen", betont er.

"Zu wenig Spielräume"

Auch dass es zu viel Spielraum und Unklarheiten im Gesetz gebe, lässt Kovarnik nicht gelten: Heute gebe es ein Vielfaches an Paragraphen, die jeden Fall schon zu exakt, so Kovarik. Seiner Meinung nach gebe es daher zu wenig Spielräume: "Ich glaube sogar, dass manche Fälle so strikt geregelt sind, dass man - auch wenn man als Beamter versucht, zugunsten einer Partei etwas auszulegen - sie nicht mehr regeln kann."

Kritik an der Fremdenpolizei hatte zuletzt der Fall zweier Jugendlicher aus der Ukraine hervorgerufen. Die 17 und 18 Jahre alten Geschwister sind mit ihrem Vater 2004 nach Österreich gekommen, die Mutter ist tot. Ihr Asylantrag wurde rechtskräftig abgewiesen. Der Vater ist in Strafhaft und wird 2009 entlassen, jetzt sollen die beiden Jugendlichen abgeschoben werden, sagt die Fremdenpolizei, obwohl der einzige Verwandte in Österreich ist. Für den betreuenden Juristen Thomas Neugschwendtner ist eine Abschiebung eindeutig unzulässig.  (APA/Red.)

Schubhaft zurückgegangen

Die Zahl der verhängten Schubhaften ist laut Fremdenpolizei im ersten Halbjahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent zurückgegangen. Demnach wurden von Jänner bis Juni 791 Schubhaften verhängt, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 1.018. Nur ein einziger Schubhäftling sei unter 18 Jahre alt gewesen.

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