Schuldsprüche für Andrea Herberstein und Boxan

Mit Schuldsprüchen für Andrea Herberstein und den ehemaligen Gutsverwalter Heinz Boxan hat am Mittwoch der Herberstein-Prozess geendet. Die beiden haben zu ihren Haftstrafen - bei Boxan nur bedingt - auch hohe Geldstrafen bekommen. Herbersteins Sohn Maximilian wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Andrea Herberstein wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Abgabenhinterziehung zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. Außerdem muss sie eine Geldstrafe in der Höhe von rund 272.000 zahlen. "Sie waren es im wesentlichen, die von dem Betrieb profitiert hat", so Richterin Elisabeth Juschitz in ihrer Urteilsbegründung. "Es ist auch ein hoher sozialer Schaden, öffentliche Gelder in Anspruch zu nehmen und selbst Abgaben zu hinterziehen."

Heinz Boxan wurde wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung verurteilt. Er kam mit neun Monaten bedingter Haft davon, muss allerdings eine Geldstrafe von etwas über 100.000 Euro bezahlen. Bei ihm sei das umfassende Geständnis mildernd gewesen, so die Richterin. "Ich habe selten jemanden erlebt, der so viel gestanden hat, auch Dinge, die ihn selbst belastet haben."

Andrea Herberstein hatte in einem sehr emotionalen Schlusswort nochmals alle Beschuldigungen von sich gewiesen. "Der Staatsanwalt und der Verteidiger von Heinz Boxan haben eine Person dargestellt, die ich nicht bin und niemals war. Mein einziges Ziel war es, Herberstein zu erhalten. Auf diesem Weg sind auch Fehler passiert", so Herberstein. "Die größte Strafe als Frau und Mutter habe ich schon bekommen, weil ich meinen Sohn auf der Anklagebank sehen muss. Mein Sohn sitzt hier, weil er sich auf mich verlassen hat."

(APA)

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