Neun Schüsse auf Frau: Ballistiker bestätigt Aussage des Polizisten

tatrekonstruktion nach den neun Schüssen auf eine 37-Jährige in der Goldschlagstraße.
tatrekonstruktion nach den neun Schüssen auf eine 37-Jährige in der Goldschlagstraße.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die 37-Jährige zeigte laut Gutachten "trotz Erhalts mehrerer Treffer keine unmittelbare Waffenwirkung". Bei einem Polizeieinsatz wurde die Frau mit neun Schüssen niedergestreckt.

Am 7. März wurde eine Frau in Rudolfsheim-Fünfhaus bei einem Polizeieinsatz mit neun Schüssen niedergestreckt. Nun liege das ballistische Gutachten zu dem Fall vor, berichtete am Donnerstag Astrid Wagner, die Rechtsvertreterin des Polizeibeamten, der die Schüsse auf die tobende 37-Jährige abgegeben hatte. Der Schießsachverständige Ingo Wieser stützt in seiner Expertise die bisherigen Angaben des 34 Jahre alten Beamten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Waffengebrauchs ermittelt. Die Frau habe "trotz Erhalts mehrerer Treffer keine unmittelbare Waffenwirkung gezeigt." 

Eine panisch klingende Frau hatte der Feuerwehr einen Brand in einer Wohnung in der Goldschlagstraße gemeldet. Die Einsatzkräfte nahmen vor Ort weder Feuer noch Brandgeruch wahr, hörten jedoch weibliche Schreie aus der Wohnung und verstädigten die Polizei. Insgesamt fünf Polizisten waren in die Wohnung eingedrungen.

Aufgerichtet und Angriff fortgesetzt

Die Wohnungsbesitzerin ging mit zwei Messern auf die Beamten los. Dem ballistischen Gutachten zufolge wurde sie von sieben Schüssen getroffen, ehe sie taumelte und zu Boden ging. "Danach hat sie sich wieder aufgerichtet und den Angriff fortgesetzt. Erst die letzten beiden Schüsse haben sie kampfunfähig gemacht", so Wagner, die sich dabei auf Zeugenaussagen von Sanitätern und Feuerwehrmännern berief.

"Dieser Geschehensablauf ist laut dem Sachverständigengutachten Ingo Wieser aufgrund der besonderen Situation im vorliegenden Fall absolut schlüssig. Freilich ist der Vorfall tragisch. Das ändert aber nichts daran, dass der Polizist das Leben anderer schützen musste", hielt die Rechtsanwältin fest.

Keine unmittelbare Waffenwirkung

Der Ballistiker kommt zu dem Schluss, dass die Frau "trotz des Erhalts mehrerer Treffer keine unmittelbare Waffenwirkung gezeigt hat" und dies "aufgrund der wundballistischen Erkenntnisse unter den gegebenen Umständen zu erwarten" war, wie es in dem Gutachten wörtlich heißt. Die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten und der Zeugen "sind daher im Einklang mit den biomechanischen Vorgängen im menschlichen Körper zu bringen", hält Wieser fest.

Die tatsächliche Waffenwirkung entspreche oftmals nicht den Vorstellungen, wonach ein von einem Schuss Getroffener weggeschleudert werde, erläutert der Experte in seinem ausführlichen Gutachten. Die Intensität des empfundenen Schmerzes sei einerseits abhängig von den biomechanischen Vorgängen im Körper des Getroffenen und andererseits vom psychischen Zustand des Getroffenen. In einem entsprechenden psychischen Ausnahmezustand, der in einer Kampfsituation im Regelfall gegeben sei, könne die objektiv vorhandene Verletzung mangels subjektiv spürbaren Schmerzes nicht wahrgenommen werden, wodurch die Handlungsfähigkeit vorerst nicht beeinträchtigt werde.

Unterdessen ist bei der Justiz auch ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten über den Zustand der angeschossenen und lebensgefährlich verletzten Frau eingelangt. Demnach soll sich die 37-Jährige zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden haben, wodurch vollkommene Schmerzunempfindlichkeit eingetreten sei. Dass sie von zahlreichen Schüssen getroffen wurde, soll sie demnach "zumindest in den ersten Minuten des Geschehens nicht einmal bemerkt" haben.

Nach Angaben der Notärztin, die den Abtransport der Frau veranlasst hatte, soll die 37-Jährige noch im Rettungswagen versucht haben, sich aufzurichten, weshalb sie fixiert werden musste. Die Ärztin hatte unmittelbar nach dem Einsatz einen entsprechenden Vermerk angelegt.

(APA)

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