Frankreich: Paris revidiert erneut Gesetze für Immigration

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Für Aufregung sorgt der Antrag, bei Familienzusammenführungen DNA-Tests als Verwandtschaftsnachweis zu verlangen.

Paris.Bereits zum vierten Mal in fünf Jahren möchte die französische Regierung die Immigrationsgesetze revidieren. Die verschärfte Kontrolle der Immigration gehörte zu Nicolas Sarkozys Wahlversprechen. Dem entspricht nun die Gesetzesvorlage, die vom Minister für Immigration und nationale Identität, Brice Hortefeux, den Abgeordneten der Nationalversammlung am Dienstag zur Debatte vorgelegt wurde.

Die geplanten Restriktionen betreffen vor allem die Familienzusammenführung. Ein in Frankreich (regulär) lebender Einwanderer soll seine Frau und Kinder nur noch unter bestimmten Bedingungen zu sich kommen lassen können. Er muss dazu über eine genügend große Wohnung verfügen und ein Einkommen vorweisen, das je nach Familiengröße bis zu 1,2mal über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen muss.

Die neu Einreisenden müssen sich zudem einem Test unterziehen, bei dem die Kenntnisse der französischen Sprache und Grundwerte geprüft werden. Der „Integrationsvertrag“, den die zugewanderte Familie mit dem Staat unterzeichnen muss, sieht auch vor, dass bei einer Nichtrespektierung der Klauseln Sanktionen wie etwa Suspendierung von Familienzulagen zu gewärtigen sind.

Proteste von Bürgerrechtlern

Umstritten ist selbst innerhalb der Regierung ein Antrag eines Abgeordneten der Parlamentsmehrheit, der vorsieht, dass bei jedem Visumantrag für Familienzusammenführung die Gesuchsteller die „Möglichkeit“ erhalten, mit einem DNA-Test zu beweisen, dass es sich bei den Einreisekandidaten tatsächlich um Blutsverwandte handelt.

Bis zu 80 Prozent der standesamtlichen Angaben aus gewissen Ländern Asiens und Afrikas, meint der Parlamentarier Thierry Mariani, seien verdächtig. Ein „freiwilliger“ DNA-Test auf dem Konsulat, der den Antragsteller immerhin 300 Euro kosten soll, sei darum „ein modernes Mittel“, um die Zusammenführung von Familien zu beschleunigen. Bürgerrechtler protestieren, gegen diese genetische Kontrolle, die bisher nur auf richterliche Anweisung hin erfolgen darf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2007)

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