Sind Affen Personen?

Tierrechte. Das Bezirksgericht Mödling hat den Antrag auf Sachwaltung für einen Schimpansen abgelehnt.

Das Bezirksgericht Mödling wird Ihre Eingaben vom 9.2., 27.2. und 28.3. NICHT zum Anlass nehmen, von Amts wegen für den Schimpansen ,Hiasl‘, geboren im Jahr 1981 in Sierra Leone, aufhältig im Tierschutzhaus des Wiener Tierschutzvereins, 2321 Vösendorf, einen Sachwalter zu bestellen. (...) 18.4.2007, Dr. Barbara Bart, Richterin.“

Das ist der letzte Stand in der Causa
„Hiasl“, der eines Schimpansen, der 1982 aus Sierra Leone geraubt wurde. Er sollte nach Österreich geschmuggelt werden, der Zoll fing ihn ab, seitdem lebt er hier, betreut – und nach wissenschaftlichen Maßgaben beschäftigt – wird er seit zehn Jahren von einer Frau. Die will nun für ihn rechtskräftig tätig werden dürfen („sachwalten“) und damit ihn ins Recht hineinbringen: Bisher ist er auf Gnadenbrot angewiesen, er kann keine Ansprüche auf Unterhalt stellen (etwa bei denen, die ihn einschmuggeln wollten), er könnte jederzeit „abgeschoben“ werden.

„Aber er kann ohne Hilfe nirgends leben“, erklärt Martin Balluch („Verein gegen Tierfabriken“, VGT) gegenüber der „Presse“. Deshalb ist der VGT für die Frau, die „sachwalten“ will, zu Gericht gegangen: „Wir wollen, dass ,Hiasl‘ als Person anerkannt wird“, allerdings als eine, die selbst nicht handeln kann und deshalb „besachwaltet“ wird. Dieser Anspruch geht nicht so weit wie Vorstöße andernorts – in Neuseeland und Spanien wurde auf parlamentarischer Ebene debattiert, ob unsere engsten Verwandten Grundrechte haben wie wir. „Wir bleiben im Rahmen unserer Gesetze“, erklärt Balluch, „dort steht nichts davon, dass ein Schimpanse keine Person sei kann.“

Zwar steht auch nichts von Schimpansen drinnen, aber Balluch sieht den Personenbegriff im Recht so weit gezogen, dass Hiasl dazugehört. Und er argumentiert mit Kant, dem zufolge „Person“ ist, wer andere als Personen erkennen kann – und sich selbst. Das kann Hiasl, man hat ihn am Spiegel getestet. „Er ist als Person zu sehen“, beharrt Balluch, er nahm aus einem Gespräch mit der Richterin den Eindruck mit, dass auch sie nicht daran zweifelt. Darauf deutet auch ihre Begründung. „Ich meine, dass das Sachwalterrecht für die Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschenaffen NICHTS BRINGEN KANN. Anzustreben wären eigene gesetzliche Regelungen, für deren Zustandekommen das Bezirksgericht Mödling jedoch nicht zuständig ist.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2007)

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