Deutschland: Geländewagen-Besitzern drohen höhere Steuern

Ein Gericht entschied, dass über 2,8 Tonnen schwere Geländewagen wie Pkw besteuert werden sollen. Sie dürfen nicht länger die günstige Lkw-Steuer in Anspruch nehmen.

Die Besitzer schwerer Geländewagen in Deutschland müssen damit rechnen, vom Fiskus stärker zur Kasse gebeten zu werden. Das Finanzgericht Hamburg entschied in einem am Montag veröffentlichten wegweisenden Urteil, dass ein Geländewagen mit einem zulässigen Gewicht über 2,8 Tonnen nicht nach seinem Gewicht, sondern wie ein Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission und damit höher besteuert wird.

Mit dem bundesweit ersten Urteil dieser Art griff das Hamburger Gericht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem August 2006 auf. Demnach wird bei schweren Geländewagen die Pkw-Steuer und nicht die günstigere Lkw-Steuer erhoben. Dabei hatte es sich aber noch nicht um ein endgültiges Urteil, sondern um eine "Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes" gehandelt.

Mit anderen Worten: Der Kläger, ein Hamburger Eigentümer eines Toyota Landcruiser (Typ J8, 4,2 Liter Hubraum) musste zwar seine Steuerschuld bezahlen, konnte aber weiter gegen den Entscheid klagen. Gegen das Urteil kann nun noch Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden. (Ag.)

Geländewagen-Besteueurng

Die steuerliche Begünstigung großer und leistungsstarker Geländewagen war in Deutschland per 1. Mai 2005 weggefallen. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Regelung aufgehoben, die es ermöglichte, schwere Geländewagen als Lkw zu besteuern. Für die Besteuerung müssen die Finanzgerichte nun eigene Grundsätze entwickeln.

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