Gerichts-Beschlüsse kratzen an Glücksspiel-Monopol

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Internet-Spiele. Casinos Austria-Konkurrenz gewinnt vor Gericht.

wien. Das von Casinos Austria mit aller Kraft verteidigte österreichische Glücksspiel-Monopol gerät massiv ins Wanken. Während das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Gegnern und Befürwortern des Monopols jeweils in ihrem Sinne interpretiert wird und weniger eine Klarstellung als Zündstoff für neue Streitereien brachte, haben nun österreichischer Gerichte dreimal in Folge klar gegen das Monopol entschieden.

Anfang Juli hat das Landesgericht Korneuburg einen Antrag der Omnia Communication-Centers GmbH, die Online Unterhaltungsspiele anbietet, auf einstweilige Verfügung gegen den Online-Wettenanbieter Wettpunkt abgewiesen. Jetzt hat das Handelsgericht Wien den von Omnia eingebrachten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Online-Wetten- und Spieleanbieter Cashpoint abgewiesen. Schon im Frühjahr ist Omnia mit einem solchen Antrag gegen Bwin abgeblitzt.

Experten gegen Monopol

Während sich der Korneuburger Richter darauf stützt, dass zwischen Omnia und Wettpunkt kein Konkurrenzverhältnis besteht und Wettpunkt keinen Unlauteren Wettbewerb betreibt, spielt der Wiener Richter Rainer Geißler die Expertise mehrerer Europarechtler gegeneinander aus. Er schließt sich der Meinung der Juristen Heinz Mayer, Walter Schwarz, Theo Öhlinger und Peter Lewisch an, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt.

Sie alle sind eindeutig der Meinung, dass das Glücksspiel-Monopol gegen EU-Recht verstößt, weil es die von der EU verfügte Dienstleistungsfreiheit einengt. Diese Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit sei weder durch das Argument des Verbraucherschutzes, noch durch Verbrechens-Prävention, noch durch die Verhinderung von Geldwäsche zu rechtfertigen, führen die Juristen ins Treffen. Auch Casinos Austria und Lotterien hätten ihr Glücksspielangebot massiv erweitert und exzessiv beworben.

Auch das Argument der Omnia, Bwin, Wettpunkt und Cashpoint hätten keine österreichische, sondern maltesische und gibraltesische Lizenzen, lässt der Richter nicht gelten. Auch diese EU-Ländern würden hohe Anforderungen an Lizenznehmer stellen.

Omnia-Anwalt Georg Streit, der jegliches Naheverhältnis seines Mandanten zu den Casinos bestreitet, gibt dennoch nicht auf. Er hat, so sagt er der „Presse“, gegen die Gerichts-Beschlüsse Rekurs eingelegt. Er kritisiert, dass Richter Geißler das Gutachten von Thomas Eilmansberger unterbewertet habe. Der Universitätsprofessor räumt ein, dass Monopole Sache des Nationalstaats seien und daher gerechtfertigt sein können. Ein Argument, das auch die Casinos wiederholt anführen. Zum konkreten Fall wollte man bei Casinos keine Stellungnahme abgeben.

MONOPOL ADE?

Das Glücksspiel-Monopol ist in Österreich noch bis 2012 festgeschrieben. Nur die Casinos Austria haben Lizenzen für zwölf Spielbanken, die Lotterien und Online-Glücksspiele.

Die Konkurrenz von Bwin über Wettpunkt, Cashpoint und Bet at home sowie Novomatic lässt aber nicht locker. Sie wurden von Omnia, einem Anbieter von Internet-Unterhaltungsspielen, geklagt. Omnia ist abgeblitzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2007)

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