Klage als Karriere-Stopp für Manager?

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Börsenkultur. IVA-Präsident Rasinger heizt Diskussion um Verhaltenskodex weiter an.

wien.Erst vor wenigen Tagen hat sich Böhler-Chef Claus Raidl für eine Verschärfung der „Benimmregeln“ börsenotierter Konzerne stark gemacht. Jetzt stößt auch Kleinaktionärsschützer Wilhelm Rasinger (IVA) in dasselbe Horn. „Wir brauchen nicht nur mehr Transparenz – etwa bei den Vorstandsgehältern. Wir brauchen auch neue Bestimmungen – der Corporate Governance Codex ist nun fünf Jahre alt und die Zeiten haben sich geändert“, sagt Rasinger im Gespräch mit der „Presse“.

Konkret spricht der IVA-Präsident einen sehr heiklen Punkt im Leben von Top-Managern an. „Was passiert mit Vorständen oder Aufsichtsräten, wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft oder sie sogar rechtskräftig verurteilt werden?“ Für so einen „Fit and Proper Test“, wie das im Börsejargon heißt, gebe es weder im Corporate Governance Codex noch im Börsegesetz genaue Regeln. Solche existierten hierzulande nur für Vorstände in Banken und Versicherungen, die in solchen Fällen von einer Tätigkeit ausgeschlossen werden. Sehr häufig passiere so etwas ohnehin nicht – „aber es gibt keine Regeln, wie man in so einem Fall agieren soll.“

Klagsdrohung gegen A-Tec

Ein aktuelles Beispiel ist die A-Tec Industries. In der Vorwoche wurde bekannt, dass der auf den Cayman Inseln beheimatete Fonds Universal BM Ltd. über den österreichischen Anwalt Martin Löffler gegen den A-Tec-Vorstand eine Klage angedroht hat. Der Vorwurf: Die A-Tec-Spitze habe ohne Genehmigung der Hauptversammlung einen existenzbedrohenden Einkauf im Kupfergeschäft getätigt. A-Tec-Chef Mirko Kovats bezeichnete die Klagsdrohung als „lächerlich“ und kündigte an, die Finanzmarktaufsicht einzuschalten. In Börsekreisen wird diese Klage als ungewöhnlich bezeichnet, mit wenig Chancen auf Erfolg. Allerdings muss sich Kovats, der gerade wegen betrügerischer Krida im Zusammenhang mit der Pleite der Diskothek „A2 Südpol“ in der SCS vor Gericht steht, auf ein Verfahren einstellen.

Wer bestimmt Gehälter?

Rasinger greift noch einen anderen Punkt in der Diskussion um schärfere „Benimmregeln“ auf: Das One-Bord-System – Vorstand und Aufsichtsrat sind ein Gremium und agieren nicht wie hierzulande üblich getrennt –, das Raidl diskutieren möchte, sei in Österreich schon realisierbar. Und zwar in der Societas Europea SE, der Europa AG. Eine solche Gesellschaftsform hat etwa bereits die Strabag, die Conwert Immobilien Invest plant dies. „Dringenden Handlungsbedarf“ sieht Rasinger beim One-Bord-System, wenn es etwa um Gehälter geht. Nach Aktienrecht werden die Vorstandsgehälter vom Aufsichtsrat beschlossen. Und beim One-Bord-System? „Beschließt da das Gremium seine Gehälter selbst?“ stellt Rasinger die rhetorische Frage. Ein Ausweg bestünde darin, die Hauptversammlung zu befassen.

Was Rasinger noch ein Dorn im Auge ist: Die gerade bei Immobiliengesellschaften oft lange im voraus ausgemachten Managementprämien, die dann, wenn sich das Unternehmen nicht mehr so gut entwickelt, keineswegs gerechtfertigt seien. „Auch da brauchen wir dringend eine Anpassung des Codex oder des Gesetzes.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2007)

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