Marco W. bleibt in türkischer Haft

(c) Marco W. im Gefängnis von Antalya.
(c) Marco W. im Gefängnis von Antalya.AP/Ibrahim Laleli/Hurriyet
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Der Prozess wegen sexueller Belästigung wurde wieder vertagt. Der 17-jährige Schüler sitzt seit April in Untersuchungshaft.

Marco W. wurde bei seinem Gerichtstermin am 6. September von einem ganzen Anwalt-Team begleitet. Doch vorerst vergebens. Der Prozess wurde erneut vertagt und der 17-jährige Schüler aus Uelzen bleibt weiter in türkischer Untersuchungshaft. "Ich halte das für grob rechtswidrig", sagte ein Anwalt des Schülers nach der nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlung im türkischen Antalya am Donnerstag gegenüber "Spiegel Online". Der Jugendliche muss sich gegen den Vorwurf verteidigen, im Osterurlaub eine 13-jährige Britin sexuell missbraucht zu haben.

Das Anwalt-Team rund um den Jugendlichen wurde um zwei neue Verteidiger aus Hannover und einen türkischen Kollegen verstärkt. Gemeinsam versuchten sie erneut, eine Haftenlassung für den Rest des Verfahrens zu erwirken. Doch die Staatsanwaltschaft lehnte das ab.

Gutachter entlastete Marco W.

Marco W. war Mitte April in Antalya nach einer Strafanzeige von der Mutter eines britischen Mädchens verhaftet worden. Der 17-jährige hat sexuelle Kontakte zu der 13-jährigen Charlotte zugegeben, zugleich aber betont, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Außerdem hätte ihm das Mädchen ihr Alter mit 15 angegeben. Entlastet wurde Marco zudem durch die Aussage eines medizinischen Gutachters, demzufolge es keine Hinweise auf eine Gewaltanwendung gab.

Anfang Juli hatte der Richter im Fall Marco von "schwerwiegenden" Verdachtsmomenten gegen den Angeklagten gesprochen und deshalb eine Entlassung des deutschen Teenagers aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Das türkische Strafgesetzbuch sieht bei Vergewaltigung von Kindern eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Da Marco selbst noch minderjährig ist, würde bei ihm eine Höchststrafe von zehn Jahren in Frage kommen. (Ag./Red.)

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