Überstundenabbau bei der Polizei: Ringen um Ersatzlösung

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ueberstundenabbau Polizei Ringen Ersatzloesung(c) Dapd (Ronald Zak)
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Auszeit und frühere Pension statt Gehalt: Plan der Innenministerin reicht der Gewerkschaft nicht. Grundsätzlich ist die Polizeigewerkschaft an einer bundesweit einheitlichen Lösung interessiert.

Wien. Bei den immerhin rund 30.000 Exekutivbediensteten sollen bis 2016 in Summe rund 160 Millionen Euro eingespart werden. Das sieht zumindest das heuer im Februar von der Bundesregierung vereinbarte Sparpaket vor. Bei der Polizei sollen deswegen vor allem teure Überstunden deutlich abgebaut werden. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat dafür ein sogenanntes Zeitwertkonto vorgeschlagen, bei dem die Vergütungen für die Mehrdienstleistungen nicht ausbezahlt werden, sondern die Überstunden „angespart“ werden. Mit diesem Zeitguthaben könnten Polizisten dann früher in Pension gehen. Im Innenministerium will man diese „Auszeit“ vom Dienst nicht als Frühpension sehen, weil davor ohnehin vermehrt in Form von Überstunden gearbeitet wurde.

Erste Gespräche über ein derartiges Modell hat es zwar im Frühjahr gegeben. Die Polizeigewerkschaft mit Hermann Greylinger an der Spitze ist allerdings mit den Plänen der Innenministerin längst nicht einverstanden und hat ihrerseits einen Forderungskatalog erstellt. Demnach soll ein Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto sichergestellt werden. Zugleich sollen Exekutivbeamte dieses nur freiwillig nützen können und nicht dazu verpflichtet werden. „Da brauchen wir nicht weiterdiskutieren“, betont Greylinger dies im Gespräch mit der „Presse“.

Grundsätzlich ist die Polizeigewerkschaft an einer bundesweit einheitlichen Lösung interessiert. Sonst wird befürchtet, dass einzelne Bundesländer im Alleingang die Überstundenkontingente bei der Exekutive kürzen.

Ministerium hofft auf Einigung 2012

Im Innenministerium wird bezüglich der Umsetzung des Vorhabens beruhigt. Es werde zwischen der Generaldirektion und der Personalvertretung weitere Gespräche geben. „Wir hoffen auf eine Einigung im heurigen Jahr“, wurde der „Presse“ im Büro von Ministerin Mikl-Leitner erklärt.

Die Frage der Überstunden beziehungsweise deren geplanter Abbau sorgt gerade in der Exekutive für einige Brisanz. Denn viele der tausenden Polizeibeamten fetten ihr Monatsgehalt dadurch auf und rechnen praktisch fix mit einem bestimmten Anteil an bezahlten Überstunden als Draufgabe.

Innenministerin Mikl-Leitner argumentiert, dass nur ein Teil der Kosten durch das von ihr angestrebte Zeitwertkonto eingespart werden soll. Ein weiterer Teil müsse durch ein besseres Dienstzeitenmanagement und durch Änderungen in der Verwaltung hereinkommen.

„So sicher nicht“, stellt Polizeigewerkschafter Greylinger hinsichtlich der bisherigen Pläne des Ministeriums für ein Zeitwertkonto fest. Der von den Gewerkschaftern erarbeitete Forderungskatalog für die weiteren Verhandlungen sieht vor allem vor, dass noch eine Reihe von Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen müsste. Ein Kernpunkt des Forderungskatalogs zielt dabei auf die Besetzung von frei werdenden Planstellen ab.

„Planstellen sofort nachbesetzen“

Es müsste demnach gewährleistet werden, das Planstellen nachbesetzt werden und Neuaufnahmen erfolgen, wenn ältere Exekutivbeamte von der Möglichkeit des Zeitwertkontos Gebrauch machen und in den Ruhestand treten. Diese Posten müssten, so verlangt es die Gewerkschaft, sofort nachbesetzt werden. Es fehle aber auch noch eine Präzisierung, ob es sich um einen Vorruhestand, eine Pension oder eine besondere Form der Freizeit handle.

Ungeklärt sei weiters die Frage, was passiert, wenn jemand Überstunden „angespart“ habe, dann aber früher als geplant krankheitsbedingt den Dienst nicht mehr ausüben könne. In solchen Fällen müsste die bis dahin gesammelte Überstundenzeit ausbezahlt werden können.

Ähnliches wünscht sich die Polizeigewerkschaft außerdem bei der Regelung für die Hinterbliebenen von Exekutivbeamten: Für die Witwe eines Polizisten müsse es die Möglichkeit geben, dass die „angesparte“ Überstundenzeit nicht mit dem Tod des Beamten verfällt, sondern ausbezahlt wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2012)


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