Anzeige

Energiewende: Stillstand ist fatal, wir brauchen einen Masterplan

AdobeStock/kflgalore
  • Drucken

Warum gerade jetzt politischer Stillstand fatal für die Energiewende wäre, wie die Bevölkerung ihre eigene „private Energiewende“ auf den Dächern vollzieht und welche Gesetze noch in dieser Legislaturperiode kommen müssen.

Im Vorjahr hat das Parlament mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen, dass bis 2030 der Strom in Österreich bilanziell vollständig aus erneuerbaren Quellen kommen soll. Für 2040 sind die Ziele noch ambitionierter. Bis dahin soll Österreich klimaneutral sein. Die E-Wirtschaft und – große Teile der Bevölkerung – bekennen sich zu diesen Zielen. Das Problem: der politische Motor stottert zurzeit und etliche Gesetze, die für die Klimawende dringend notwendig sind, hängen in der Warteschleife.

 „Die Energiewende und der Erneuerbaren-Ausbau sind in der Bevölkerung angekommen und die E-Wirtschaft ist bereit dazu“, sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie. „Es ist wichtig, dass wir jetzt nicht den Schwung verlieren. Wenn wir jetzt nicht ins Tun kommen, wird es schwierig.“

Mindestens 60 Milliarden Euro für die Energiewende

Bis 2040 wird sich die Nachfrage nach grünem Strom verdoppeln. Um diese Nachfrage bedienen zu können, muss auch die Stromproduktion entsprechend wachsen. Um das zu erreichen, muss sich die Gesamtleistung der Kraftwerke in Österreich bis dahin verdreifachen. Dazu kommt das Ende des Einbahnbetriebs: Der Strom wird nicht länger von einigen großen Kraftwerken in eine Richtung zu den Endkund:innen transportiert – viele Konsument:innen werden mit ihren PV-Anlagen künftig zu Produzent:innen und wollen „ihren“ Strom ins Netz einspeisen. Die Energiewende braucht also nicht nur enorme Steigerungen bei der Produktion, sondern auch bei Netzen und Speichern.

»Die Herausforderungen der Energiewende sind gewaltig«

Michael Strugl

Präsident Oesterreichs Energie

„Es geht um nicht weniger als den kompletten Umbau des Energiesystems und das bei gleichbleibend hoher Versorgungssicherheit und laufendem Betrieb. Bis 2030 werden wir als Branche mindestens 60 Milliarden Euro in die Energiewende investieren. Entscheidend ist daher auch, dass die Investitionsfähigkeit der Unternehmen gesichert ist“.

Energiewende: Die Bevölkerung marschiert voraus

Die Zustimmung zum Erneuerbaren-Ausbau ist sehr hoch. Die Menschen in Österreich wünschen sich den Erneuerbaren-Ausbau aber nicht nur, viele haben auch bereits selbst die Initiative ergriffen: Die Zahl der Nachfragen für Zählpunkte zur PV-Einspeisung hat sich seit dem Vorjahr von 45.000 auf 170.000 beinahe vervierfacht.

AdobeStock/Fly_and_Dive

„Diese breite Zustimmung zum Erneuerbaren-Ausbau ist erfreulich. Mit einem Erneuerbaren-Anteil von 75 Prozent liegt Österreich beim Strom im europäischen Spitzenfeld“, sagt Michael Strugl. „Beim Ausbau-Tempo reicht es aber nur für das Mittelfeld. Wir brauchen hier deutlich mehr Tempo und einen integrierten Planungsansatz“.

Integrierter Masterplan für die Energiewende notwendig

Die Energiewende besteht aus vielen Einzelelementen, von denen aber jedes einzelne erfolgsentscheidend ist: Gesetze, Bund, Länder, Gemeinden, die EU, Behörden, Erzeugung, Netze, Leitungen, Bevölkerung, Innovationen…

„Es ist zu wenig, nur einen Teil des Gesamten im Blick zu haben“, sagt Strugl. „Der Ausbau der Erzeugung, ohne auch auf leistungsfähige Netze zu achten, ist zu wenig – und wenn der Bund Gesetze beschließt, aber die Länder nicht an Bord sind, wird es ebenfalls schwierig. Wir brauchen eine gesamthafte Planung und einen transparenten Zeit- und Maßnahmenplan. Jedem muss klar sein, wann er welchen Beitrag zu leisten hat.“

Diese Gesetze braucht es für die Energiewende

Das Energieeffizienzgesetz wurde kürzlich mit einfacher Mehrheit, ohne die Stimmen der Opposition, im Nationalrat beschlossen. Die E-Wirtschaft begrüßt diesen Beschluss, denn er bringt der Branche Rechtssicherheit und wendet kostspielige Strafzahlungen ab. Doch dieses Gesetz ist nur ein erster Schritt – derzeit gibt es im Energiebereich eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben, die es für das Gelingen der Energiewende dringend bräuchte:

AdobeStock/Soonthorn

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist unerlässlich für die tausenden kleineren Projekte der Energiewende, unterhalb der UVP-Schwelle. Die bereits beschlossene Novelle des UVP-Gesetzes soll den Erneuerbaren-Ausbau durch kürzere Genehmigungsverfahren beschleunigen.. Das ist ein wichtiger Schritt – die Mehrzahl der Erneuerbaren-Projekte fällt aber nicht darunter. Für diese soll das EABG den Rahmen bilden. Zusätzlich können durch das EABG auch die Bundesländer in die Pflicht genommen werden, wenn sie beim Ausweisen der benötigten Flächen säumig sind.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWG) soll eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage für den gesamten Strommarkt geschaffen werden. Darin sollen etwa die Regeln für den Wettbewerb und die Rechte von Lieferanten und Kund:innen geregelt werden. Das Gesetz ist aus Sicht der E-Wirtschaft unerlässlich für die notwendige Neuordnung des Marktes.

Erneuerbaren-Wärme-Gesetz

Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz soll den Zeitpunkt für den verbindlichen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen festlegen und ist damit die Richtschnur, an der sich die Besitzer:innen von Einfamilienhäusern ebenso orientieren wie Unternehmen, wenn sie Investitionen in ihre Energieinfrastruktur planen.

Diese Rahmenbedingungen braucht die Energiewende:

Österreichischer Integrierter Netzinfrastrukturplan (ÖNIP)

Der Erneuerbaren-Ausbau in Österreich folgt (zwangsläufig) einem Henne-Ei oder stop-and-go-Prinzip: Investoren, etwa in Windparks oder große PV-Anlagen wollen ihre jeweiligen Projekte erst umsetzen, wenn sie dafür auch die erforderlichen Netzanschlüsse haben. Netzbetreiber dürfen allerdings ihre Leitungen und Netze erst bauen, wenn es bereits ein Projekt gibt. Die Folge: einer wartet auf den anderen und dabei geht wertvolle Zeit für die Energiewende verloren. Der integrierte Netzinfrastrukturplan soll das ändern – im Plan sollen Potenzialflächen für erneuerbare Anlagen ausgewiesen werden, unter Einbeziehung der Verteilernetzbetreiber.

Neuer Regulierungsrahmen

In den aktuell laufenden Verhandlungen zum neuen Regulierungsrahmen sollen zentrale Eckpunkte des Strommarkts neu festgelegt werden: Es geht dabei einerseits um neue Tarife für Netzbetreiber als Anreiz, in starke und leistungsfähige Netze zu investieren, andererseits auch um verursachergerechte neue Regelungen. So soll die Leistungskomponente bei den Netzkosten deutlich verstärkt werden – wer analog zum Internetausbau eine „megastarke Breitband-Stromleitung“ will, soll dafür künftig auch mehr bezahlen. Ebenso soll es zeitlich flexible Netztarife, etwa für E-Ladevorgänge geben oder auch die Möglichkeit einer Belohnung für netzdienliches Verhalten.

Jetzt mehr erfahren!

Weitere Infos finden Sie hier: Masterplan Energiezukunft 2040


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.