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Digitaler Euro: Was auf Unternehmen zukommt

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Die Bemühungen zur Einführung des digitalen Euro nehmen an Fahrt auf. Was von der neuen Währung zu erwarten ist, welchen Nutzen sie haben kann und wie Unternehmen sich schon jetzt darauf vorbereiten können.

Ende Juni hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zum digitalen Euro vorgelegt. Sein Inhalt in der größtmöglichen Kürze zusammengefasst: Die Europäische Zentralbank soll ermächtigt werden, einen digitalen Euro als alternatives Zahlungsmittel auszugeben. Im teilweise emotionsgeladenen Diskurs rund um diese Entscheidung war unter anderem auch die Befürchtung zu hören, das neue Zahlungsmittel wäre potenziell unsicher.

Doch mit risikobehafteten digitalen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin hat der digitale Euro nichts zu tun, wie Peter Wagesreiter, Partner bei HSP.law bestätigt: „Anders als solche Währungen wird der digitale Euro von der Europäischen Zentralbank ausgegeben und reguliert werden. Damit wird er genauso vertrauenswürdig sein wie der physische.“

Mehr Stabilität für das Finanzsystem

Mehr noch: Für das europäische Finanzsystem könnte die Einführung des digitalen Euro einen Zugewinn an Stabilität bedeuten. Denn nach seiner Einführung könnten digitale Zahlungen im Euroraum unabhängig von nichteuropäischen Anbietern getätigt werden. Das würde Risiken und Abhängigkeiten reduzieren, wie etwa Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bank überzeugt ist. Auch Peter Wagesreiter teilt diese Einschätzung, fügt allerdings an: „Dennoch wirft der digitale Euro wichtige Fragen auf, die gründlich analysiert werden müssen.“

Aus Unternehmenssicht gehört die Annahmepflicht dazu. Banken müssen Systeme aufbauen, damit sie die neuen Währungen und die darin erfolgten Zahlungen verarbeiten können. Sie werden auch dafür Sorge tragen müssen, dass die Abwicklung der Zahlungen den europäischen Datenschutzstandards entspricht.

Schutz persönlicher Daten

„Der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten ist im Zahlungsverkehr von höchster Bedeutung“, betont Wagesreiter. Er ist daher der Ansicht, dass man bei der konkreten Umsetzung des digitalen Euros nicht nur die Anonymität des Zahlenden gewährleisten muss, sondern auch eine Reihe weiterer Datenschutzimplikation berücksichtigen sollte, darunter auch, was mit den Zahlungsdaten passieren soll und wie sie gespeichert werden dürfen.

Denn Zahlungsdaten sind selbst in anonymisierter Form eine sehr wertvolle Information. „Wenn Daten als Rohstoff des digitalen Zeitalters bezeichnet werden, dann gilt das sicher auch für Zahlungsverkehrsdaten“, sagt Joachim Nagel. Für Nagel ist der digitale Euro allerdings eine hervorragende Möglichkeit, um diese Daten besser zu schützen.

Denn derzeit seien User, die digital bezahlen, auf die Dienste einiger großer multinationaler Anbieter angewiesen. „Daher könnte ein digitaler Euro einen Beitrag leisten zum Schutz der Zahlungsdaten. Denn das Eurosystem hat kein Interesse daran, diese Daten gewerblich zu verwenden.“

Gute Lösungen gesucht

Für Peter Wagesreiter von HSP.law ist es noch zu früh, um ein abschließendes Urteil zu fällen. „Es werden Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl den Zielen der Verordnung als auch den praktischen Anforderungen der Unternehmen sowie dem Datenschutz gerecht werden. Auf jeden Fall hat die Einführung des digitalen Euros aber das Potential, den Zahlungsverkehr und die Währungspolitik in Europa zu verändern“, sagt er.

Unternehmen sind daher gut beraten, die entsprechenden Entwicklungen im Auge zu behalten. Denn wohl dauert die europäische Gesetzgebung lange und bis zur endgültigen Einführung des digitalen Euros wird noch einiges an Zeit vergehen, dennoch erscheint es angesichts der Tragweite des Themas sinnvoll, sich schon jetzt darauf einzustellen.

Peter Wagesreiter ist jedenfalls überzeugt, dass der digitale Euro in Zukunft an Fahrt aufnehmen wird: „Wir werden daher genau verfolgen, wie sich diese Diskussion entwickelt und welche Auswirkungen sie auf den Finanzsektor und die Gesellschaft insgesamt haben wird.“

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Mehr darüber, welche Unterstützung HSP.law für Bauträger und Projektentwickler in den Bereichen Wohnen, Industrie und Gewerbe annbieten, erfahren Sie hier.


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