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Gesundheitswesen

Mit Innovation zur besseren Medizin

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Durchdachte und lösungsorientierte öffentliche Aufträge können helfen, die Krise in der Medizin in Österreich zu entschärfen.

Patientinnen und Patienten, die ewig auf Eingriffe warten müssen, Abteilungen, die wegen fehlendem Pflegepersonal geschlossen werden müssen, Ärztinnen und Ärzte, die vor katastrophalen Zuständen warnen: Auch in der Gesundheitsbranche ist Österreich keine „Insel der Seligen“ mehr. Geht es um die Hintergründe des aktuellen Ärzt:innen-, Pflege- und Medikamentennotstands, so ortet Vergaberechtsanwalt Martin Schiefer in erster Linie ein Organisationsversagen: Es brauche keine neuen Gesetze oder Milliarden, die mit der Gießkanne über den Gesundheitssektor ausgeschüttet werden, sagt Schiefer – vielmehr gelte es, durch entsprechende Vergaben den Fokus auf Innovationen zu schärfen. „Wir müssten uns dabei lediglich daran halten, was im Bundesvergabegesetz bereits festgeschrieben ist“, sagt Schiefer.

Es gehe darum, mit attraktiven Verträgen endlich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem medizinischen Personal das Gefühl geben, dass es sich lohnt, in Österreich ihrem Beruf nachzugehen. „Allein wird das nicht gelingen, denn die Probleme sind in der gesamten Europäischen Union gegeben“, weist Schiefer auf Themen wie Demografie und Pandemie hin. „Aber das sollte die Entscheiderinnen und Entscheider in Österreich nicht daran hindern, initiativ zu werden und Schritt für Schritt gemeinsam das umzusetzen, was eigentlich schon als Plan auf dem Tisch liegt.“

Entwicklungspartnerschaften

Am wichtigsten ist der erste Schritt: Der Vergabeprozess muss zu einem Innovationsprozess werden. Dabei gilt es, von Anfang an klar zu definieren, was erwünscht ist – und dabei Ideen einen Raum zu geben. Ein Beispiel dafür sind Gesundheits-Apps: Private Lösungen boomen, eine Verknüpfung mit den digitalen Systemen der öffentlichen Hand wie dem digitalen Gesundheitsakt ELGA sind derzeit jedoch noch nicht vorgesehen. Die oft gehörte Ausrede lautet, dass das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Dieses „Killerargument“ lässt Schiefer nicht gelten: So ist einerseits das Thema medizinische Studien sehr gut ausjudiziert und auf der anderen Seite sind auch anonymisierte Daten leicht zugänglich. In der Mitte gibt es sehr viele Patientinnen und Patienten, die gerne ihre Daten spenden würden, um anderen zu helfen – das wäre ein möglicher Weg, um Innovationen zu beschleunigen und das Start-up-Mikroklima in diesem Bereich zu fördern. „Wir kennen bereits aus anderen Bereichen des Vergaberechts, dass auch Ideen bewertet werden können“, ergänzt er.

Es sind nicht nur klassische Vergaben möglich, bei denen ein bereits bestehendes Produkt mit festgelegten Kriterien gesucht wird. Die öffentliche Hand kann auch auf Ideensuche gehen und um neue Lösungen anfragen. Dabei könnten auch kleine, innovative Unternehmen zum Zug kommen. „Entwicklungspartnerschaften sind in der Bauwirtschaft, die als besonders traditionelle Branche gilt, bereits gang und gäbe – warum nicht auch im Gesundheitsbereich“, fragt Schiefer. Er rät, den Vergabeprozess zu vereinfachen – mit niedrigen Einstiegsschwellen, Unterstützung für Start-ups und der Berücksichtigung von privatem Kapital, eingehend mit der Verpflichtung, auch der öffentlichen Hand zur Verfügung zu stehen, wenn die Idee umsetzbar ist. Denn im Gesundheitsbereich gilt die Devise digital vor stationär. In Zeiten klammer Kassen ist Vorsicht auch in Sachen Gesundheit besser als Nachsicht.

Jahrbuch

Digitalisierung und Recht

Bei Unternehmen und der öffentlichen Hand: Digitalisierungsprojekte boomen. Doch wie passen Digitalisierung und Recht zusammen? Wie fließt die digitale Transformation in vergaberechtliche Projekte mit ein? Wie können Cloud-Lösungen rechtssicher und international genutzt werden? Diese und weitere Fragestellungen beantworten Partner und Rechtsanwalt Martin Schiefer und Rechtsanwalt Stefan Tauber mit spannenden Praxistipps im diesjährigen Jahrbuch „Digitalisierung und Recht“. (Verlag Österreich)

Digitalisierung in der Praxis

„Das Erlernte, das man gut kann, ist in dem Bereich Legal Tech Makulatur“, ist Rechtsanwalt Martin Schiefer überzeugt: „Wir müssen Digitalisierung neu denken.“ Bei Schiefer Rechtsanwälte ist dieses Denken Praxis: Die Kanzlei hat ihre Ausschreibungsanalyseplattform selbst programmiert. Diese kann helfen, Vergaben neu zu denken – und zeigt dabei, wie einfach die Prozessumstellung sein kann und sich Geschwindigkeit und Effizienz erhöhen lassen – wenn der Wille dazu vorhanden ist.


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