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Kommentare zum Jahreswechsel

Teuerung betrifft auch Unterhalt bei Scheidungen

Valentina Philadelphy-Steiner, Rechtsanwältin Philadelphy-Steiner Rechtsanwälte
Valentina Philadelphy-Steiner, Rechtsanwältin Philadelphy-Steiner RechtsanwälteJeff Mangione
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In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kämpfen geschiedene Ehegatten mit indexierten Unterhaltszahlungspflichten. Nachdem erst vergangenes Jahr der sogenannte Regelbedarf, der für den Kindesunterhalt maßgeblich ist, deutlich angehoben wurde, treibt nunmehr die Inflation die monatlichen Beträge weiter in die Höhe.
Dies stellt viele vor große finanzielle Herausforderungen, zumal die Einkommen nicht in gleichem Maße steigen. Indem sich die Schere zwischen den realen Einnahmen und Ausgaben stetig weiter öffnet, wächst die finanzielle Belastung für die Unterhaltspflichtigen.
Am Monatsende bleibt immer weniger im Geldbeutel, und diese Situation kann sich noch verschärfen. Umso wichtiger ist es, dass die bei Trennung und Scheidung getroffenen Vereinbarungen den wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und auch Eheverträge angepasst werden. Gerade angesichts stark steigender Unterhaltskosten ist die faire Behandlung aller von einer Scheidung Betroffenen am besten durch vorausschauende, professionelle Vertragsgestaltung sicherzustellen.

Hinweis:

Dieser Kommentar erscheint als Teil der Serie "Kommentare zum Jahreswechsel".

Alle weiteren Kommentare von EntscheidungsträgerInnen finden Sie unter dem redaktionellen Vorwort von Hanna Kordik, stv. Chefredakteurin "Die Presse".


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