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Vorsorge

Heute schon an morgen denken

Generationenvorsorge ist ein wichtiges Thema.
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Wer sich zu Lebzeiten Gedanken über Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe macht, setzt einen wichtigen Schritt für die Zukunft. Die Expert:innen der Bank Austria beraten fundiert zu den Vorsorgelösungen der ERGO Versicherung.

Es ist eine beachtliche Summe: Jährlich werden, so Schätzungen von Expert:innen, in Österreich 15 bis 20 Milliarden Euro vererbt. Damit verantwortungsvolle Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe möglich sind und Vermögen selbstbestimmt weitergegeben werden kann, können Lebensversicherungen eine gute Lösung sein – unabhängig davon, wer auf dem Papier zur Familie zählt.

Im Laufe eines Lebens geschaffene Werte können durch die richtige Vorsorge für nachfolgende Generationen bestmöglich weitergegeben werden.

Werte weitergeben

Auch, wenn es für viele Menschen ein schwieriges Thema ist, sich mit dem eigenen Ableben zu befassen: Wer zu Lebzeiten regelt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, schafft schon heute klare Verhältnisse, kann familiären Streitigkeiten vorbeugen und kann seine Vorstellungen klar definieren. Werte, die im Laufe eines Lebens geschaffen wurden, können dadurch auch in den nächsten Generationen nachhaltig fortbestehen.

Die gesetzliche Erbfolge

Sie richtet sich nach der Blutsverwandtschaft (Parentelsystem).

  • Die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel:innen usw.) erben neben Ehe- bzw. eingetragenen Partner:innen 2/3.
  • Ehe- bzw. eingetragene Partner:innen erhalten neben direkten Nachkommen 1/3.
  • Weiter entfernte Verwandte erben nur, wenn es keine direkten Nachkommen und/oder Ehe- bzw. eingetragenen Partner:innen gibt.
  • Lebensgefährt:innen erben nur im Ausnahmefall.

Testament und Pflichtteile

Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer erben soll – z.B. auch Lebensgefährten. Aber auch mit Testament steht bestimmten Personen ein gesetzlich geregelter Pflichtteil zu. Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. Dieser Pflichtteilsanspruch immer ein Geldanspruch, den der Erbe an die Pflichtteilsberechtigten (Ehepartner/eingetragene Partner, Kinder – ehelich, unehelich, adoptiert –, Enkel) zahlen muss.

Namentliches Bezugsrecht

Hier können Lebensversicherungen eine gute Lösung sein. Durch das namentliche Bezugsrecht fällt die Versicherungssumme im Ablebensfall nicht in die Verlassenschaft, sondern steht dem:der namentlichen Bezugsberechtigten sofort zur Verfügung – z. B. Ehepartner:innen oder Lebensgefährt:innen. Lebensversicherungen eignen sich ideal zur Pflichtteils-Vorsorge, zur Generationenvorsorge, für die Absicherung von nicht erbberechtigten Personen oder auch für die Bestattungsvorsorge. Das namentliche Bezugsrecht kann jederzeit, einfach und unkompliziert geändert werden.

Auf die Planung kommt es an

Vermögensweitergabe benötigt vor allem eines: Eine sorgfältige Planung – und Menschen, die wissen, worauf es ankommt und mit Ihnen umfassend über Ihre Wünsche und Möglichkeiten sprechen. Vereinbaren Sie deshalb einen Beratungstermin mit den Expert:innen der Bank Austria, denn sie haben die passende Vorsorgelösung und beraten zu den Versicherungen ihres langjährigen Partners ERGO Versicherung.

Online-Event

Beim Online-Event „Zukunft sichern – Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe“ am 16.04.2024 können sich Interessierte von 18.00–19.00 Uhr umfassend informieren. Dabei können Fragen live im Chat an die Experten gestellt werden. Einfach anmelden und bequem von zu Hause aus streamen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum/Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kunden:Kundin bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127. Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar und kann auch eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Kunden:Kundin bezogene Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken, die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in. Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Notar:innen oder Rechtsanwält:innen.


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