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Firmenübergabe

Erben könnte schon bald teuer werden

Florian Meindl (l.) und Berndt Zinnöcker, BDO, raten Familienbetrieben, die in einem finalen Übergabeprozess sind, diesen heuer noch zu schaffen.
Florian Meindl (l.) und Berndt Zinnöcker, BDO, raten Familienbetrieben, die in einem finalen Übergabeprozess sind, diesen heuer noch zu schaffen.BDO/Georg Bauer
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In der Politik wird über ein Aufleben der Erbschaftssteuer diskutiert. Das hätte laut BDO fatale Folgen für Familienbetriebe und den Wirtschaftsstandort.

Die Erbschaftsteuer geistert seit einiger Zeit in der heimischen Politik herum. Vor der nahen Nationalratswahl im Herbst bekommt das Thema zusätzliche Brisanz, denn die Sozialdemokratie würde diese Steuer gern wieder aufleben lassen, wenn sie bei der Wahl die Regierungswende schafft.

„Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist 2008 nur außer Kraft gesetzt worden. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bewertung der Vermögenswerte als nicht mehr gleichheitskonform kritisiert und die Steuer gekippt“, erklärt BDO-Partner und Steuerexperte Berndt Zinnöcker. „Und das ist nicht repariert worden, da man die Frist verstreichen lassen hat.“ Somit habe Österreich nach wie vor ein Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz – nur aktuell nicht anwendbar. Das Wiederauflebenlassen wäre jedoch einfach, betont BDO-Partner und Steuerkollege Florian Meindl: „Ich muss das nur reparieren und kann mit einer einfachen Mehrheit im Parlament alle notwendigen Beschlüsse fassen, um diese Steuer wieder in Kraft zu setzen.“

Hier läuten für die BDO-Experten die Alarmglocken. Denn für ­Familienunternehmen ist das bei einer Übergabe ein bedrohliches Szenario. „Die Befreiungs- und Begünstigungsbestimmungen für Unternehmensübertragungen im alten Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz waren sehr niedrig“, sagt Zinnöcker, „da reden wir über fünf Millionen Schilling Freibetrag. Wir haben das valorisiert mit dem Verbraucherpreisindex – damit käme man jetzt auf einen Freibetrag von 515.000 Euro. Da reden wir über Kleinunternehmen. Das wäre eine drakonische Besteuerung.“ Die Modelle, die aktuell über eine Erbschaftssteuer kursieren, schweigen sich laut BDO über die Werte aus.

Die Steuerexperten raten Unternehmen, die vor einer Übergabe an die nächste Generation stehen und dabei schon relativ weit im Ablauf oder im Finale sind, das noch heuer steuerfrei über die Bühne zu bringen – oder Schenkungen vorzuziehen. Jetzt habe man noch ein Zeitfenster ohne das Risiko, dass die Erbschaftssteuer einen treffen könnte. Sollte die Steuer real werden – in fast jedem westeuropäischen Land gibt es eine Erbschaftssteuer  –, fordern Zinnöcker und Meindl, „dass für Unternehmensanteile großzügigere Freibeträge eingeführt werden müssten, die auch eine realistische Höhe haben“. Eine Orientierung am Modell Deutschland sei sinnvoll, dass man also „potenziell für Familienunternehmen eine Befreiung auf 80, 90 oder 100 Prozent andenkt, geknüpft an gewisse Voraussetzungen wie Arbeitsplatzerhalt, Investitionen in den Standort et cetera“.

Keine Zusatzsteuer

Das Aufleben einer Erbschaftssteuer dürfe jedoch nicht eine Zusatzsteuer sein, betonen die BDO-Experten. „Die Abgabenbelastung darf in Summe nicht steigen. Es müssen Steuern im gleichen Ausmaß gesenkt werden, sonst haben wir einen volkswirtschaftlichen Schaden“, sagt Zinnöcker. „Aus Unternehmenssicht wären die Senkung der Lohnnebenkosten am wichtigsten, aus zweiter Sicht die Einkommensteuern für Arbeitnehmer – und hier besonders für die Leistungsträger, denn wir haben mit unserem Besteuerungssystem international schon einen großen Wettbewerbsnachteil. Fragt man eine Führungskraft mit entsprechendem Einkommen: ,Wollen Sie in Wien arbeiten oder in Prag?‘, wird sie immer sagen: ,In Prag.‘“

Hinweis

Die Auszeichnung und die Berichte zu „Österreichs beste Familienunternehmen“ werden von der „Presse“-Redaktion in voller Unabhängigkeit gestaltet und publiziert. Der renommierte Wettbewerb wird in Kooperation und mit finanzieller Unterstützung von Bankhaus Spängler, der BDO und der Österreichischen Notariatskammer durchgeführt.


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