Österreich
Der lange Weg zum Asyl
Traiskirchen ist nur ein Teil des österreichischen Asylverfahrens. Aber ein wichtiger.

Der Weg durchs österreichische Asylwesen beginnt in den Erstaufnahmestellen. In diesen Zentren wird festgestellt, ob Österreich überhaupt für ein Verfahren zuständig ist. Dauern kann das im günstigsten Fall nur ein paar Tage, im schlechtesten durchaus auch mehr als ein Monat.
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Wer in die Erstaufnahmestelle Traiskirchen kommt und wer in jene nach Thalham, hängt nach Auskunft des Innenministeriums davon ab, wo sich der Asylwerber selbst meldet bzw. wo er aufgegriffen wird. Zusätzlich wird auf die aktuellen Bewohner-Zahlen Rücksicht genommen. Für die Flughafen-Verfahren gibt es noch ein drittes Zentrum in Schwechat. Zusätzlich bestehen während der Zulassungsphase weitere Bundesbetreuungsstellen in Reichenau an der Rax (Niederösterreich), in Bad Kreuzen (Oberösterreich), in Wien-Mitte sowie in Fieberbrunn in Tirol.
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Trotz des Aufnahmestopps in der Betreuungseinrichtung Traiskirchen finden dort weiterhin Erstaufnahmen statt. Der Asylantrag wird entgegen genommen, neu ankommende Asylwerber werden danach aber nicht mehr in Traiskirchen betreut.
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Unmittelbar nach Eintreffen in den Erstaufnahmezentren erfolgt eine Befragung durch die Exekutive und das Fingerabdruck-Verfahren Eurodac. Durch letzteres soll festgestellt werden, ob der Betroffene schon in einem anderen EU-Staat vorgemerkt ist. Ist das der Fall, müsste das Land entsprechend dem "Dublin"-Abkommen die entsprechende Person übernehmen.
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Etwas komplizierter sind die Fälle, wo es nur Indizien gibt, dass ein anderer Staat erstzuständig wäre, da der Asylwerber über diesen in den "Dublin"-Raum eingereist ist - etwa durch Telefonkarten oder Fahrscheine aus dem Land.
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Wie schnell das Verfahren ist, hängt auch von der Kooperationsbereitschaft des anderen "Dublin"-Staates ab. Grundsätzlich muss innerhalb von 20 Tagen von den österreichischen Behörden Kontakt mit jenen des anderen Landes aufgenommen werden. Insgesamt kann es schon einige Wochen dauern, dass der Asylwerber im Erstaufnahmezentrum bleibt, bis die endgültige Klärung getroffen ist, wer sich um sein Verfahren kümmert.
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Flotter geht es, wenn sich rasch klärt, dass Österreich zuständig ist. Das ist im wesentlichen dann der Fall, wenn der Asylwerber behauptet, nicht zu wissen, auf welchem Weg er nach Österreich gekommen ist und man ihm auch keine Reiseroute nachweisen kann. In diesen Fällen wird der Flüchtling in ein Quartier im Rahmen der Grundversorgung überstellt.
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Diese Unterkünfte werden von den Ländern zur Verfügung gestellt. Geboten werden Unterkunft, Verköstigung und ein kleines Taschengeld.
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Erst wenn abgeklärt ist, ob Österreich zuständig ist, geht es in die Grundversorgung und die Verantwortung auf die Länder über. Da diese die Quoten großteils nicht erfüllen, also nicht rasch genug und ausreichend Asylwerber übernehmen, bleiben viele Asylwerber in den Erstaufnahmezentren des Bundes, obwohl diese nicht mehr zuständig sind.
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Bleiben kann der Asylwerber in der Grundversorgung, bis sein Verfahren in beiden Instanzen abgeschlossen ist - bei einem positiven Bescheid auch bis zu vier Monate danach. Verloren wird der Anspruch, wenn eine Verurteilung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung erfolgt.
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