Teilnahmebedingungen

Veranstalter:

„Die Presse“ Holding GmbH & Co KG (kurz „Die Presse“)


Teilnahmeberechtigt:

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen im Alter von 18 bis 26 Jahren (nachfolgend kurz „Teilnehmer“). Mitarbeiter und deren Angehörige von "Die Presse" oder von verbundenen Unternehmen innerhalb der Styria Media Group AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos.


Einreichung (Arbeit):

Um am Wettbewerb zu Reporter'14 oder Reporter'14-Ost teilzunehmen, muss eines der beiden Bewerbungsformulare unter DiePresse.com/reporter vollständig ausgefüllt werden. Zudem muss ein Text eingereicht werden: In Teil 1 soll die Frage beantwortet werden, warum man mit Wieland Schneider (Reporter'14) oder Jutta Sommerbauer (Reporter'14-Ost) auf Reisen gehen will. In Teil 2 sollen Ideen für das Reiseziel, Themen vor Ort, Gesprächspartner und Reiseroute ausgeführt werden. Ausgeschlossen sind Gebiete, in denen (Bürger-) kriegsähnliche Zustände herrschen, das Kriegsrecht verhängt wurde oder Krieg bzw. Bürgerkrieg geführt wird. Abgeschickte Bewerbungen können später nicht mehr geändert oder überarbeitet werden. Jeder Teilnehmer kann sich nur einmal bewerben.


Einsendeunterlagen:

Berücksichtigt werden alle Bewerbungen, die in elektronischer Form mittels vollständig ausgefüllten und vom Teilnehmer freigegebenen Web-Anmeldeformular (unter: DiePresse.com/reporter) fristgerecht bei DiePresse.com einlangen. Die Einsendungen werden aus technischen und organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt. Über die Aktion und die Einsendeunterlagen kann aus organisatorischen Gründen keine Korrespondenz geführt werden.


Einsendefrist und Ablauf der Aktion:

  • Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1.10.2013 und endet am 30.10.2013.
  • Die zwei Publikumsvotings für Reporter'14 und Reporter'14-Ost beginnen online auf DiePresse.com/reporter am 12.11.2013 und enden am 2.12.2013.
  • Das Hearing für Reporter'14 und Reporter'14-Ost in der „Presse“-Redaktion und die Bewertung durch eine kompetente Jury findet Mitte Dezember statt.
  • Die Reportagereise des Reporters'14 mit Wieland Schneider bzw. Jutta Sommerbauer finden ab Februar 2014 statt.

Bewertungsverfahren:

Jeder Teilnehmer unterwirft sich den Verwertungsverfahren und Bewertungsbedingungen. „Die Presse“ behält sich vor, Teilnehmer ohne Grund von der Teilnahme oder von weiteren Verfahren auszuschließen oder das Verfahren bzw. die Teilnahmebedingungen aus wichtigem Grund (zB Betrug) einzustellen bzw. abzuändern.


Die Bewertung erfolgt in Stufen: „Die Presse“ trifft aus allen Bewerbern jeweils für Reporter'14 und Reporter'14-Ost eine Vorauswahl von je 12 Kandidaten, die nachfolgenden Publikumsvotings (durch User der Homepage DiePresse.com/reporter) ermitteln die Reihung dieser Kandidaten. Die jeweils fünf Kandidaten von Reporter'14 und Reporter'14-Ost mit den meisten Stimmen werden zu einem Hearing in die Redaktion der "Presse" geladen und bereiten journalistische Schreibproben für die Jurysitzung vor. Eine prominent besetzte Jury ermittelt dann die Gewinner - also den Reporter'14 und den Reporter'14-Ost. Sofern die ermittelten Gewinner nicht kontaktiert werden können oder bei deren Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, das Ansehen der „Presse“, die guten Sitten oder aus sonstigem wichtigen Grund behält sich "Die Presse" vor, alternative Sieger zu bestimmen.


Preis:

Der Sieger von Reporter'14 erhält eine Reise mit Wieland Schneider im Umfang von rund 14 Tagen ab Februar 2014. Reiseziel ist, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen, die in der Arbeit des Siegers genannte Region. Der Teilnehmer wird laufend Reiseberichte nach Vorgabe an „Die Presse“ und DiePresse.com übermitteln. Der Sieger von Reporter'14-Ost erhält eine Reise mit Jutta Schneider im Umfang von rund 14 Tagen ab Februar 2014. Reiseziel ist, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen, die in der Arbeit des Siegers genannte Region. Der Teilnehmer wird laufend Reiseberichte nach Vorgabe an „Die Presse“ und DiePresse.com übermitteln.

Eine Verschiebung, Absage des Reisetermins oder eine Untersagung der Teilnahme oder weiteren Teilnahme an den Reisen der Sieger aus wichtigem Grund (zB Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, guten Sitten, das Ansehen der „Presse“, ungebührlichen Verhaltens, etc.) bleibt der „Presse“ vorbehalten. Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr, die Haftung der „Presse“ ist – soweit nicht zwingend gesetzlich vorgesehen - ausgeschlossen.

Zwischen den Siegern und der "Presse" ist kein Dienstverhältnis vorhanden oder gewünscht.


Der Preis beinhaltet: Flug, Unterbringung und Verpflegung vor Ort, ein umfassendes Versicherungspaket inklusive Storno- und Reiseversicherung. Auf den Reisen werden die Sieger mit allen notwendigen Arbeitsutensilien ausgerüstet. Der Preis ist nicht in bar ablösbar.


Haftung:

Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer hält „Die Presse“ gegen alle Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos.


Für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Verlust oder Löschung, Viren, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten oder für Schäden, die sonst durch die Nutzung der Daten oder des Online-Dienstes entstehen übernimmt „Die Presse“ keine Haftung.


Nutzungsrechte, Daten:

Der Teilnehmer garantiert, selbst alleiniger Inhaber aller für diesen Wettbewerb erforderlichen Rechte (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, sonstige Immaterialgüterrechte) zu sein, die Arbeit allein erstellt und alle Angaben richtig und vollständig gemacht zu haben. Der Teilnehmer garantiert daher, keine Rechte Dritter zu verletzen und hält „Die Presse“ und DiePresse.com vollkommen schad- und klaglos.


Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden alle Rechte des Teilnehmers an den Arbeiten, Reiseberichten (Texte, Lichtbilder, Grafiken, etc.) im Falle des Gewinns oder sonstige Leistungen an denen dem Teilnehmer Urheber-/Leistungsschutzrechte zukommen, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt, ausschließlich und auch zur mehrfachen Nutzung auch an Teilen hiervon an „Die Presse“ übertragen. Dies umfasst insbesondere das Recht zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zur Verfügung zu stellen (Internet), zu bearbeiten, zu verändern, in Fremdsprachen zu übersetzen, in jeglichem Zusammenhang zu verwenden, zur Eigen- und/oder Fremdwerbung, zur Speicherung und Archivierung in Datenbanken, zur Sekundärnutzung (Dokumentationen, Presseclippings, etc.), Sonderproduktionen (z.B. Specials, Magazine, Guides), die Nutzung in anderen Konzernmedien der Styria Media Group AG (Mantellieferung) und die Veröffentlichung in Sammelwerken in jedem technisch möglichen oder zukünftig möglichen technischen Verfahren. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Verwendung der Daten (Name, Beruf Wohnort, etc.) des Teilnehmers.


„Die Presse“ kann alle ihr eingeräumten Rechte auf Dritte, insbesondere "Die Presse" Verlags-GmbH & Co KG, "Die Presse am Sonntag" GmbH & Co KG, "Die Presse" Content Engine GmbH & Co KG, "Die Presse" Media GmbH & Co KG, die M.S.C Medienservice GmbH, sowie den Kooperationspartnern "Erste Stiftung", "FM4" und der "Seven One Media" (Puls 4) übertragen und ihre Rechte entgeltlich oder unentgeltlich verwerten. „Die Presse“ ist jedoch nicht verpflichtet, von ihr eingeräumten Rechten auch Gebrauch zu machen. Ein Entgelt oder sonstige Ansprüche für die Rechteeinräumung gebühren dem Teilnehmer nicht.


Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine angegebenen Daten von der "Die Presse" Verlags-GmbH & Co KG, "Die Presse am Sonntag" GmbH & Co KG, "Die Presse" Content Engine GmbH & Co KG, "Die Presse" Media GmbH & Co KG, der M.S.C Medienservice GmbH und den Kooperationspartnern "Erste Stiftung", "FM4" und der "Seven One Media" (Puls 4) gespeichert, für Informationen auch zu Werbezwecken verwendet und dass er per Brief, Telefon, Fax, E-Mail, SMS/MMS, etc. von diesen Unternehmen kontaktiert werden kann. Diese Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.


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