Was Mikl-Leitner im Asylwesen ändern will
Für Asylwerber aus sicheren Herkunftsstaaten soll es ab Sommer Änderungen geben. Die SPÖ gibt sich abwartend.

Bestimmte Asylverfahren sollen künftig binnen zehn Tagen erledigt sein, und auch wenn der Flüchtling gegen eine negative Entscheidung Berufung einlegt, soll er das Land verlassen müssen. Dies ist ein zentraler Punkt eines Fremdenrechtspakets, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) noch 2015 umsetzen möchte. Die Ressortchefin beruft sich bei ihren Vorhaben auf EU-Recht. Mit dem Koalitionspartner SPÖ stehen noch Gespräche an. Letzterer gibt sich noch abwartend. Anfang Februar soll die Begutachtung starten. Ein Überblick über die Vorhaben des Innenministeriums:
APA/ERWIN SCHERIAU

Künftig soll in bestimmten Fällen binnen zehn Tagen die erstinstanzliche Entscheidung über einen Asyl-Antrag fallen. Diese Möglichkeit wird den Mitgliedsstaaten laut Innenministerium in der EU-Verfahrensrichtlinie eingeräumt. In Österreich will man dies für Anträge aus sicheren Herkunftsstaaten nutzen, denn diese hätten kaum Aussicht auf Erfolg, stellten aber eine Belastung für das System dar, so das Argument. Weitere "Tatbestände", bei denen das Schnellverfahren zum Einsatz kommen kann, sind etwa falsche Angaben oder Dokumente, die Weigerung, Fingerabdrücke abnehmen zu lassen oder aber die begründete Annahme, dass der Antragsteller eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder Ordnung darstellt.
APA/HERBERT NEUBAUER

Als sichere Herkunftsstaaten gelten Ländern, in denen mit keiner politischen Verfolgung zu rechnen ist. Sie darf jedes EU-Mitglied per Verordnung festlegen. In Österreich zählen neben den EU-Ländern, Island, Norwegen oder der Schweiz unter anderen Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina oder der Kosovo dazu. 2014 registrierte man 2708 Asylanträge aus diesen Staaten, 1901 davon aus dem Kosovo. Zum Vergleich: Insgesamt gab es im Vorjahr 28.027 Asylanträge. Die Schnellverfahren sollen aber nicht nur bei neu eingereisten Asylwerbern, auf die eines der genannten Kriterien zutrifft, angewendet werden. Auch bestehende können künftig beschleunigt werden, wenn einer der "Tatbestände" eintritt, so der Plan. Wenn also zum Beispiel ein Asylwerber nachweislich eine Straftat begangen hat, seitdem er seinen Antrag gestellt hat, geht man davon aus, dass er eine "Gefahr für die nationale Ordnung oder Sicherheit" ist, und er kommt ins Schnellverfahren.
HANS KLAUS TECHT / APA / picture

Bescheide können im Instanzenzug eine so genannte aufschiebende Wirkung habe bekommen. Im Asylfall heißt das etwa, dass eine negative Entscheidung des Bundesamts für Asyl nicht wirksam wird, bis endgültig entschieden wurde (zweite Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht, weiters der Verwaltungsgerichtshof). Die "Außerlandesbringung" - also eine Abschiebung bzw. die freiwillige Rückkehr - ist bis dahin also aufgeschoben. In negativen Erstbescheiden sei die aufschiebende Wirkung schon bisher aberkannt, heißt es im Ministerium. Dagegen kann Berufung eingelegt werden, und das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche den Aufschub zuzuerkennen. "Daran ändert sich nichts", hält man im Ministerium fest. Bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten werde er in der Regel aber nicht gewährt. Die Betroffenen würden dann oft freiwillig zurückreisen, berichtet man. Künftig soll dies - oder die Abschiebung - durch das Schnellverfahren schlicht rascher über die Bühne gehen. Dieses Vorgehen sei rechtsstaatlich gedeckt, hieß es.
APA/HERBERT NEUBAUER

Neu ist, dass man mit einem negativen Erstbescheid ohne aufschiebende Wirkung sofort aus der Grundversorgung fällt. Bisher war der Asylwerber zumindest noch so lange im System versorgt, bis die zweite Instanz über den Aufschub entschied. Außerdem hat man noch ein paar neue Gründe für den Ausschluss aus der Grundversorgung geschaffen. Etwa, wenn ein Asylwerber sich gegenüber Personal in Betreuungseinrichtungen "gewalttätig" verhielt. Auch "selbsterhaltungsfähige" Fremde werden nicht versorgt. Ein Beispiel sind etwa "Leute, die mit 5.000 Euro nach Österreich kommen". Bis ihre Eigenmittel aufgebraucht sind, fallen sie nicht in die Grundversorgung. Für Personen, denen Asyl rechtskräftig aberkannt wurde und die "am fremdenpolizeilichen Verfahren nicht mitwirken", soll das ebenfalls gelten.
Die Presse

Bereits bekannt und mit den Bundesländern akkordiert sind die Pläne für ein neues Grundversorgungskonzept. Ab Juli sollen Flüchtlinge österreichweit "automatisch" aufgeteilt werden, wodurch man sich ein Ende der leidigen Quotendiskussion erhofft. Die Erstprüfung erfolgt in Regionalstellen im jeweiligen Bundesland.
Die Presse