Der Nichtraucherschutz in Österreichs Lokalen hat jahrelang für Debatten zwischen Politikern, Gastronomen und Ärzten gesorgt. Initiativen forderten immer wieder das generelle Rauchverbot: Mit der Einigung der Regierung wird dieses vermutlich im Mai 2018 endgültig Realität. Begonnen hat alles mit dem Beschluss der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Errichtung von Nichtraucherzonen im Jahr 2004.
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Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-"Pressestunde" mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden. Ausserwinkler stellt sich vor, dass zumindest ein Großteil der Betriebe in etwa fünf Jahren die Hälfte der Plätze Nichtrauchern zur Verfügung stellt.
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Die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben bekannt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeführt wird. 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.
Das Gesundheitsministerium unter Ressortleiterin Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt an, dass es nach der Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung geben wird.
Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.
Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.
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Mit dem Tabakgesetz tritt ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Wird das Verbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen, die bei mehreren Verstößen bis zu 10.000 Euro betragen können.
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EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou kritisiert die österreichischen Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie scharf, als "nicht zufriedenstellend". Die Erfahrung zeige, dass Rauchergesetze mit vielen Ausnahmeregelungen nicht funktionieren würden.
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Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.
SPÖ und ÖVP einigen sich im Ministerrat: Für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie soll es vor dem Sommer einen Parlamentsbeschluss geben. Man werde nun "Step by Step" ein Gesetz entwickeln, erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), die eine Realisierung bis spätestens 2018 anpeilt. Die Debatte um ein Rauchverbot wurde durch den Tod des Journalisten Kurt Kuch Anfang Jänner neu entfacht.
Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Oberhauser und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am selben Tag in Begutachtung geht. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Prämie" in Höhe des Restbuchwerts erhalten.
APA/HANS PUNZ
Der lange Weg zum Nichtraucherschutz
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